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Neuer Vogelgrippefall im Kanton Zürich: Teile der Politischen Gemeinde Schlatt fallen in die Überwachungszone

In Trüllikon im Kanton Zürich ist es erneut zu einem Fall von Vogelgrippe gekommen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mit den betroffenen Kantonen die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen beschlossen. Teile der Politischen Gemeinde Schlatt fallen in die Überwachungszone.

Vergangene Woche wurde in einer privaten Tierhaltung in Trüllikon bei fünf gehaltenen Schwarzschwänen die Aviäre influenza (Vogelgrippe, H5N1) festgestellt. Das BLV hat mit den betroffenen Kantonen die erforderlichen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen festgelegt. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wurden bereits vor dem Ausbruch in Trüllikon die schweizweit geltenden vorbeugenden Vogelgrippe-Massnahmen bis mindestens am 15. März 2023 verlängert. 

Um den Seuchenbetrieb wird eine Überwachungszone mit 3 Kilometer Radius ausgeschieden. Von dieser Überwachungszone erfasst wird auch ein Teil der Politischen Gemeinde Schlatt. Weiter wird aufgrund internationaler Anforderungen an den Handel mit Tieren und Tierprodukten eine Zwischenzone mit 10 Kilometer Radius um den Seuchenbetrieb ausgeschieden. Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Schutzmassnahmen gelten in der Zwischenzone spezielle Massnahmen für Grossbetriebe, welche durch das Veterinäramt direkt kontaktiert werden. Die Überwachungszone und Zwischenzone mit der genauen Linienführung ist hier abrufbar.

  • In der Überwachungszone gelten ab 7. Februar 2023 u.a. nachfolgende Massnahmen. Das Veterinäramt hat dazu eine Allgemeinverfügung für die Geflügelhaltungen in der Überwachungszone erlassen. 
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen in der Überwachungszone nur in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen gehalten werden.
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht aus der Überwachungszone verbracht werden.
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen während der ersten sieben Tage nicht in die Überwachungszone verbracht werden.
  • Konsumeier dürfen weder in die noch aus der Überwachungszone verbracht werden.
  • Märkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen mit Hausgeflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind in der Überwachungszone untersagt.
  • Unklare und gehäufte Krankheitsanzeichen bei Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (z.B. Atemwegsprobleme, Schwellungen, Rückgang der Futter- oder Wasseraufnahme, Rückgang der Legeleistung und Anstieg der Mortalität) sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Schutzmassnahmen gelten weiter

Im übrigen Kantonsgebiet gelten nach wie vor die Schutzmassnahmen des Kontrollgebietes, die durch das BLV bereits vergangene Woche bis mindestens am 15. März 2023 verlängert wurden:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen bleiben verboten.

Obwohl eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen äusserst selten ist, berühren Sie vorsichtshalber keine Kadaver von Wildvögeln. Melden Sie deren Fund der kantonalen Fischereiaufsicht oder dem Veterinäramt.

Vogelgrippe-Hotline

Das Veterinäramt hat eine Vogelgrippe-Hotline eingerichtet (Telefonnummer: 058 345 88 21). Dort können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen zur Vogelgrippe hinwenden.