Die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 wird bekannt gemacht
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Der kantonale Richtplan (KRP) ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons. Mit dem KRP kann die räumliche Entwicklung langfristig gelenkt und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg gewährleistet werden. Angesichts der wachsenden und sich schnell wandelnden Ansprüche an den Raum wird der KRP im Kanton Thurgau in einem Zweijahresrhythmus überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gestützt auf die Neuausrichtung der kantonalen Denkmalpflege wird das Unterkapitel «1.10 Kulturdenkmäler» und der Anhang «A3 Ortsbildschutzgebiete» gesamthaft überarbeitet. Für die Anpassungen im Unterkapitel «2.7 Wald» sind zwei Gründe massgebend: Einerseits wurden die Regionalen Waldpläne durch den Waldentwicklungsplan Thurgau abgelöst und andererseits wurde die statische Waldgrenze im Kanton Thurgau flächendeckend eingeführt. Zentrale Inhalte aus dem Gesamtverkehrskonzept Thurgau (2021) und aus dem Konzept Kombinierte Mobilität Kanton Thurgau (2022) werden mit der vorliegenden Teilrevision in den KRP aufgenommen. Entsprechend angepasst werden mussten die drei Unterkapitel «3.1 Gesamtverkehr», «3.2 Motorisierter Individualverkehr» und «3.6 Parkierung». Die beiden Unterkapitel «3.3 Öffentlicher Verkehr» und «4.2 Energie» werden gesamthaft aktualisiert.
Nur geringfügig angepasst werden die acht Unterkapitel «0.4 Räumliche Strategien», «2.2 Landwirtschaftsgebiete», «3.4. Langsamverkehr», «3.5 Güterverkehr», «4.3 Stein- und Erdmaterial», «4.4 Abfall», «5.4 Schiessanlagen» und «5.5 Bevölkerungsschutz und Armee» sowie die drei Anhänge «A0 Massnahmen Agglomerationsprogramme», «A4 Archäologische Fundstellen» und «A5 Naturschutzgebiete und Waldreservate». Ebenfalls nur geringfügig angepasst wird die Richtplankarte 1:50'000.
Gemäss dem Planungs- und Baugesetz erlässt der Regierungsrat den KRP. Er ist dem Grossen Rat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Zur Sicherstellung der Information und Mitwirkung wird der Richtplanentwurf zunächst öffentlich bekannt gemacht. Hierzu werden die Unterlagen in allen Politischen Gemeinden des Kantons zu Einsichtnahme aufgelegt. Zudem können sämtliche Dokumente im Internet (www.raumentwicklung.tg.ch; Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2022/2023 oder unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/) eingesehen werden. Die öffentliche Bekanntmachung dauert vom 8. Mai bis 9. September 2023.