Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Vogelgrippe: Kontrollgebiet wird aufgehoben, die Massnahmen für das Beobachtungsgebiet werden verlängert

Im Juni 2023 waren bei den Lengwiler Weihern bei Kreuzlingen vermehrt tote Wildvögel gefunden worden, bei denen teils das Vogelgrippevirus nachgewiesen werden konnte. Das damals durch das Veterinäramt ausgeschiedene tierseuchenpolizeiliche Kontrollgebiet mit erhöhten Biosicherheitsmassnahmen wird nun aufgehoben. Gleichzeitig verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die schweizweit geltenden Massnahmen für das Beobachtungsgebiet.

Die seit der Ausscheidung des Kontrollgebiets um die Lengwiler Weiher vorgenommenen Abklärungen haben ergeben, dass dieses für die Geflügelhaltungen kein Risiko mehr darstellt. Deshalb wird das Kontrollgebiet in Rücksprache mit dem BLV per sofort aufgehoben. Die betroffenen Geflügelhalter wurden bereits direkt durch das Veterinäramt informiert. Unabhängig davon hat das BLV entschieden, das Beobachtungsgebiet, welches das Gebiet der ganzen Schweiz umfasst und bis Ende Juli 2023 befristet ist, aufgrund der generellen Risikolage bis vorläufig am 15. Oktober 2023 zu verlängern. Dies betrifft folglich auch sämtliche Geflügelhaltungen im Kanton Thurgau.

Im ganzen Kanton Thurgau gilt somit weiterhin die seit dem 27. Mai 2023 generell gültige Melde- und Aufzeichnungspflicht:

  • Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ausgeprägte Atembeschwerden bei Tieren in ihrer Geflügelhaltung, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Diese melden nach zusätzlicher fachlicher Beurteilung die Geflügelhaltung gegebenenfalls dem Veterinäramt.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter, die 100 und mehr Stück Geflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu verendeten Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Registrierungspflicht

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordinationNULL@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch).

Weitere Informationen unter https://veterinaeramt.tg.ch.