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Regierungsrat begrüsst die Botschaft zur Förderung der Kultur

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt im Grundsatz die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028. Insbesondere die Würdigung der Bedeutung der Amateurkulturvereine begrüsst der Regierungsrat.

In einer Botschaft formuliert der Bundesrat die Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025–2028. Der Bundesrat hat die Herausforderungen in sechs thematische Handlungsfelder gegliedert. Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten. Die Handlungsfelder sollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten die Grundlage für eine engere Kooperation und Koordination in der Kulturpolitik der Schweiz bilden. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2025–2028 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1'001.9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durchschnittlich real 0.2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024. Zudem beantragt der Bundesrat die Änderung von vier Bundesgesetzen im Kulturbereich.

Der Regierungsrat ist mit der Vorlage im Grundsatz einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern schreibt. So steht er auch hinter zwei Anträgen aus den Kantonen St. Gallen und Neuenburg: Der Kanton Thurgau unterstützt den Antrag des Vereins Capitale Culturelle Suisse / Kulturhauptstadt Schweiz, die Pilotausgabe dieser neuen Kulturinitiative 2027 in der Stadt La Chaux-de-Fonds durchzuführen. Weiter unterstützt der Kanton Thurgau die vorgesehene Aufnahme des Holocaust-Memorial-Teils «Vermittlung und Vernetzung» im Rahmen der Kulturbotschaft 2025–2028.

Zum Themengebiet kulturelle Teilhabe und Amateurkultur hält der Regierungsrat fest, dass gerade im ländlichen Raum die Amateurkulturvereine für das Zusammenleben und die kulturelle Vielfalt von grosser Bedeutung seien. Zurecht werde diese Bedeutung entsprechend in der Kulturbotschaft 2025–2028 gewürdigt. Es sei wichtig, dass diese Vereine bei der Nachwuchsgewinnung, der digitalen Transformation und der Organisationsentwicklung unterstützt würden und die Freiwilligenarbeit entsprechend gewürdigt werde.

Mit Blick auf die geforderte Verbesserung des Einkommens der Kulturschaffenden schreibt der Regierungsrat, dass sich Kulturschaffende für ein Berufsfeld entschieden hätten, in dem Aspekte wie Selbstverwirklichung oder künstlerisch-gestalterische Freiheiten höher gewichtet würden als die finanzielle Entschädigung. Diese Entscheidung sei zu respektieren. In Verbindung mit der stark ansteigenden Zahl an Kulturschaffenden führe dies zu einem niedrigeren Lohnniveau im Kultursektor. «Wir stimmen daher insbesondere dem Hinweis der Botschaft zu, die Ausbildungssituation und Anreize bei den kunstorientierten Fachbereichen der Fachhochschulen zu hinterfragen», schreibt er. Die Hinweise auf eine angeblich fehlende Gleichstellung sind für den Regierungsrat nicht durchwegs nachvollziehbar. Dass etwa in gewissen Kultursparten mehr Männer als Frauen und umgekehrt wirken, sei kein schlüssiger Beleg für eine Diskriminierung. Vielmehr könnten solche Befunde auch Folge von geschlechtsspezifisch unterschiedlich gelagerten Interessen sein, woran nichts auszusetzen sei. Vor allfälligen Massnahmen seien daher zwingend weitere, ergebnisoffene Abklärungen nötig.

489_2023_Missiv_Botschaft_zur_Foerderung_der_Kultur_in_den_Jahren_2025 bis 2028_Kulturbotschaft.pdf [pdf, 1.0 MB]