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Fünf Fälle von unvollständigen Wahlunterlagen gemeldet

Im Kanton Thurgau haben fünf Stimmberechtigte unvollständige Wahlunterlagen für die Nationalratswahlen erhalten. Die Staatskanzlei bittet die Stimmberechtigten, sich bei ihrer Wohngemeinde zu melden, falls die Wahllisten unvollständig sein sollten. Derzeit nimmt die Staatskanzlei die nötigen Abklärungen vor.

Gestern Montag hat die Staatskanzlei des Kantons Thurgau von fünf Stimmberechtigten die Meldung erhalten, dass ihre Wahllisten für die Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 nicht vollständig seien. Nach ersten Abklärungen und Einschätzungen handelt es sich um vereinzelte Fehldrucke, bei denen ein Teil der Wahlzettel doppelt vorhanden ist, andere hingegen würden fehlen. Derzeit nimmt die Staatskanzlei die nötigen Abklärungen vor. Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlunterlagen zu prüfen und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Wahlzettelbroschüre muss 36 vorgedruckte Wahlzettel mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Die Gemeinden sind informiert und werden fehlerhafte Wahlunterlagen ersetzen.