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Wahlzettel für die Nationalratswahl sind zu überprüfen

In den vergangenen Tagen haben sich weitere Personen gemeldet, die unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben. Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Erste Abklärungen mit der Druckerei haben ergeben, dass es sich mit Blick auf die Gesamtauflage wohl um eine sehr geringe Anzahl Fälle handelt.

Vergangene Woche gingen bei der Staatskanzlei Thurgau erste Meldungen von Stimmberechtigten ein, dass sie für die Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben. Mittlerweile haben sich weitere Personen bei ihren Wohngemeinden gemeldet. Insgesamt sind derzeit 44 Fälle in den vier Politischen Gemeinden Hefenhofen, Fischingen, Gachnang und Hauptwil-Gottshaus bekannt (Stand: 3. Oktober 2023). Die Staatskanzlei hat in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Druckerei umgehend Abklärungen eingeleitet. Die betroffenen Wahlzettelbroschüren weisen einen Teil der Listen doppelt auf, andere hingegen fehlen. Der Fehler entstand in der Druckerei beim Zusammensetzen der Druckbögen zur Wahlzettelbroschüre. Nach derzeitigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass es sich mit Blick auf die Gesamtauflage (rund 190'000 Exemplare) insgesamt um eine sehr geringe Anzahl Fälle handelt. Die Druckerei bedauert den Fehler.

Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Gemeinden sind informiert und werden fehlerhafte Wahlzettelbroschüren ersetzen. Sie müssen 36 vorgedruckte, fortlaufend nummerierte Wahlzettel (Nr. 1 bis 36) mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Zusätzlich zu dieser Medienmitteilung wird die Staatskanzlei in den kommenden Tagen einen Informationsflyer an sämtliche Haushalte im Thurgau verschicken.