Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Neues Gesetz über Kind, Jugend und Familie soll Zuständigkeiten und Unterstützung neu regeln

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung verabschiedet und in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit will er die Strukturen der Frühen Förderung im Kanton vereinheitlichen. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung flächendeckend zu gewährleisten und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) zu fördern.

Die Frühe Förderung ist im Kanton Thurgau weit entwickelt. Zahlreiche Angebote dienen der Entwicklung von sprachlichen Fähigkeiten und Verhaltenskompetenzen von Kindern. Gleichwohl besteht Handlungsbedarf. Gerade schulische Strukturen stehen unter hohem Druck. Immer mehr Kinder sprechen kein oder kaum Deutsch oder zeigen ein Verhalten, das Lehrpersonen und Klassen überfordert. Für gewisse Angebote der Frühen Förderung fehlen gesetzliche Grundlagen, was zu grossen Unterschieden in den Gemeinden und Regionen führt. Aus Sicht des Regierungsrates sind daher neue gesetzliche Grundlagen nötig, um die Zuständigkeiten und die Finanzierung für familienunterstützende Angebote zu klären, die Identifikation und Begleitung der betroffenen Familien zu ermöglichen und eine bessere Vernetzung der Akteure und Akteurinnen zu erreichen.

Auch im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung (FSEB) besteht Handlungsbedarf. Die Politischen Gemeinden setzen gesetzliche Vorgaben uneinheitlich und teilweise unzureichend um. Nicht alle Familien können von Angeboten der FSEB profitieren, was die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erschwert. Die Kostenbeteiligung der Eltern liegt im interkantonalen Vergleich hoch. Für die nötige Weiterentwicklung der FSEB sind einerseits die Verbindlichkeiten und Zuständigkeiten neu zu regeln. Andererseits soll die finanzielle Unterstützung für die FSEB erweitert und neu organisiert werden. All dies ist im Rahmen des aktuellen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung nicht möglich; es werden neue Rechtsgrundlagen benötigt.

Der Regierungsrat schlägt daher eine Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung vor. Der Entwurf integriert die verschiedenen Zielsetzungen zu einem Massnahmenpaket im Bereich von Kind, Jugend und Familie im Kanton Thurgau. Mit dem totalrevidierten Gesetz, das neu den Titel Gesetz über Kind, Jugend und Familie (KJFG) erhält, soll zum einen die FSEB ausgebaut, flächendeckend gewährleistet und subventioniert werden. Dazu ist ein neuer Finanzierungsmechanismus (Betreuungsgutscheine) nötig, an dem Kanton, Gemeinden, Familien und die Angebote der FSEB beteiligt sind. Zum anderen bezweckt die Totalrevision, die Frühe Förderung weiter zu stärken. Zur besseren Erreichbarkeit und Förderung von Familien mit Unterstützungsbedarf sind flächendeckende Angebote für betroffene Familien und klare Zuständigkeiten für die Finanzierung und die Qualitätssicherung nötig. Familien mit Unterstützungsbedarf sollen erkannt und zu passendenden Angeboten begleitet werden (Lotsenfunktion). Um eine ganzheitliche Regelung zu erhalten, sollen auch das Gesetz über die Volksschule und das Gesetz über das Gesundheitswesen geändert werden.

Die Kosten der geplanten Massnahmen sind aktuell kaum abzuschätzen, da sie von den finanziellen Eckwerten abhängen und die künftige Nachfrage für Betreuungsangebote nicht vorhersehbar ist. Dennoch rechnet der Regierungsrat mittels einer groben Hochrechnung mit möglichen Kosten von rund 26.6 Millionen Franken pro Jahr für Betreuungsgutscheine an Kitas. Werden Betreuungsgutscheine für Tagesfamilien und die schulergänzende Betreuung analog hinzugerechnet, kostet die Subventionierung der gesamten FSEB rund 40 Millionen Franken jährlich. Aufgrund der hälftigen Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden trägt der Kanton davon 20 Millionen Franken. Auf die Politischen Gemeinden fallen rund 14 Millionen Franken und auf die Schulgemeinden 6 Millionen Franken. Noch nicht berücksichtigt sind die Vollzugskosten, wie etwa der Personalaufwand in der kantonalen Verwaltung und bei den Gemeinden. Zusätzliche Kosten von rund 364'000 Franken im Bereich familienergänzende Betreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollen vollumfänglich vom Kanton getragen werden.

Die externe Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2024. Sämtliche Unterlagen finden sich unter: Übersicht | E-Mitwirkung Departement für Erziehung und Kultur (tg.ch)