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Teilrevidierter Richtplan an den Grossen Rat überwiesen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 verabschiedet und dem Grossen Rat zur Genehmigung überwiesen. Im Thurgau wird der kantonale Richtplan in einem Zweijahresrhythmus überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein solches «Zweijahrespaket» wurde für die Jahre 2022/2023 erarbeitet.

Der kantonale Richtplan (KRP) ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons. Räumliche Entwicklung können damit langfristig gelenkt werden. Auch die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg kann damit gewährleistet werden. Der KRP wurde in der Jahren 2022/2023 überarbeitet. Das Resultat liegt nun in Form der Teilrevision des KRP 2022/2023 vor.

Den Schwerpunkt dieser Teilrevision bilden die Anpassungen in den Kapiteln «1.10 Kulturdenkmäler», «2.2 Landwirtschaftsgebiete», «2.7 Wald», «3.1 Gesamtverkehr (GV) », «3.3 Öffentlicher Verkehr (ÖV)» und «4.2 Energie» sowie im Anhang «A3 Ortsbildschutzgebiete». Nur geringfügig angepasst wurden die Kapitel «0.4 Räumliche Strategien», «3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)», «3.4 Langsamverkehr (LV)», «3.5 Güterverkehr (GüV)», «3.6 Parkierung», «4.3 Stein- und Erdmaterial», «4.4 Abfall», «5.4 Schiessanlagen» und «5.5 Bevölkerungsschutz und Armee» sowie die Anhänge «A0 Massnahmen Agglomerationsprogramme», «A4 Archäologische Fundstellen» und «A5 Naturschutzgebiete und Waldreservate». Gleichzeitig wurde auch die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.

Kanton und Gemeinden, Regionalplanungsgruppen, Verbände und Organisationen, Nachbarkantone und das benachbarte Ausland aber auch Teile der Thurgauer Bevölkerung haben sich mit der Überarbeitung des KRP auseinandergesetzt und sich am Überarbeitungsprozess beteiligt. Der Mitwirkungsbericht vom November 2023 fasst die im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung eingegangenen Eingaben sowie zentrale Änderungsanträge zusammen.

Aufgrund der Eingaben wurde der Richtplanentwurf nochmals überarbeitet. Mehrere Anpassungen vorgenommen wurden im Kapitel «4.2 Energie». In den Kapiteln «1.10 Kulturdenkmäler», «3.1 Gesamtverkehr (GV)», «3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)», «3.3 Öffentlicher Verkehr (ÖV)», «3.4 Langsamverkehr (LV)», «4.3 Stein- und Erdmaterial», «4.4 Abfall», «5.4 Schiessanlagen», «5.5 Bevölkerungsschutz und Armee» und in der Richtplankare 1:50'000 wurden kleinere Änderungen vorgenommen. Bei den restlichen Kapiteln und Anhängen wurden nach der öffentlichen Bekanntmachung keine Anpassungen mehr vorgenommen.

Die Teilrevision des KRP 2022/2023 liegt nun in den Händen des Grossen Rates, der in den kommenden Monaten über die Genehmigung befinden wird. Weitere Informationen findet sich unter raumentwicklung.tg.ch

Botschaft zur Genehmigung der Teilrevision des Kantonalen Richtplans.pdf [pdf, 1.0 MB]