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Regierungsrat legt Finanzstrategie 2024–2030 vor

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Finanzstrategie 2024–2030 verabschiedet. Die Strategie zeigt auf, in welchen sieben Handlungsfeldern der Regierungsrat Massnahmen vorsieht. Davon betroffen sind sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben. So will der Regierungsrat den aktuell-defizitären Staatshaushalt bis 2030 wieder ausgeglichen gestalten.

Das Budget 2023 enthielt einen Aufwandüberschuss von 43.3 Millionen Franken mit erneut höheren Nettoinvestitionen von 80.6 Millionen Franken. Ebenso zeigt der Finanzplan Aufwandüberschüsse und höhere Nettoinvestitionen. Der negative Trend setzte sich ein Jahr später mit dem Budget 2024 (Aufwandüberschuss von 86.7 Millionen Franken) fort. Insbesondere zeichnete sich ab, dass die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) länger ausbleiben werden und der Neue Finanzausgleich des Bundes die prognostizierten Rückgänge der Revision 2019 aktuell einfährt. Zugleich nahm der Bedarf an Investitionen nochmals zu, dies betrifft unter anderem das Schulwesen, die Sicherheit oder auch die Informatik. Die vom Grossen Rat beschlossene Abschaffung der Liegenschaftensteuer und die Reduktion der Gebühren bei den Grundbuchämtern verstärken den negativen Trend und tragen zusätzlich zur Verschlechterung der Finanzlage bei. Die Entwicklung des Aufwandes entspricht hingegen dem langjährigen Trend und zeigt dementsprechend keine Auffälligkeiten.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Budgetprozess entschied sich der Regierungsrat bereits vor der Veröffentlichung des Budgets 2024, eine Finanzstrategie über die nächsten sieben Jahre anzugehen. Er beabsichtigt, die Finanzstrategie rollierend zu überarbeiten und, in Ergänzung zum Finanz- und Aufgabenplan, als zusätzliches Steuerinstrument anzuwenden. Bevor der Regierungsrat die Finanzstrategie 2024–2030 nun zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat, wurden die Departemente, die Staatskanzlei sowie die Geschäftsprüfung- und Finanzkommission des Grossen Rates (GFK) zur Vernehmlassung eingeladen. Am 14. November 2023 fand eine GFK-Sitzung unter Anwesenheit des gesamten Regierungsrates statt.

In Würdigung aller Faktoren hat der Regierungsrat sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite insgesamt sieben Handlungsfelder definiert, die dazu beitragen sollen, den Staatshaushalt bis Ende der Strategieperiode annähernd ausgeglichen zu gestalten. Es sind dies: Investitionen, Aufwand in den Globalbudgets, Transferaufwand, Pauschalreduktionen Aufwand, Fiskaleinnahmen, Verzicht auf Abschaffung Liegenschaftensteuer und Gebühren sowie Verwendung von Schwankungsreserven. Im Vordergrund stehen eine Priorisierung der einzelnen Investitionsvorhaben, ein reduziertes Aufwandwachstum in den Globalbudgets und eine Steuerfusserhöhung für mindestens sechs Jahre für natürliche und juristische Personen um acht Prozentpunkte. 

RR_Finanzstrategie_2024_bis_2030.pdf [pdf, 9.9 MB]