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Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests dem Grossen Rat zugeleitet

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests verabschiedet. Von Medikamententests betroffene Personen sollen in Anerkennung des erlittenen Leids als symbolische Wiedergutmachung einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken erhalten. Die Pharmaindustrie beteiligt sich an den Kosten.

Mit der am 19. April 2023 erheblich erklärten Motion «Es bleibt keine Zeit – Finanzielle Wiedergutmachung für betroffene Menschen von Medikamententests in der psychiatrischen Klinik» vom 23. November 2022 wurde der Regierungsrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen, die zwischen 1940 und 1980 von Medikamententests betroffen waren, eine finanzielle Wiedergutmachung erhalten. Der dem Grossen Rat zugeleitete Gesetzesentwurf sieht vor, dass Personen, die im Zeitraum 1940 bis 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau von Medikamententests betroffen waren, auf Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken erhalten. Ein Anspruch besteht, wenn die Verabreichung eines Testpräparats aktenkundig ist. Das Staatsarchiv prüft die Gesuche. 

Der Kanton geht von rund 500 Gesuchen aus, was Kosten von 12.5 Millionen Franken zur Folge hätte. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Regierungsrat mit der Pharmaindustrie Vereinbarungen über eine Kostenbeteiligung abschliessen kann. Entsprechende Verhandlungen konnten bereits geführt und eine Kostenbeteiligung konnte vereinbart werden. Seitens der Pharmaindustrie wird sich Novartis freiwillig mit 4 Millionen Franken an den Kosten beteiligen, was rund einem Drittel der prognostizierten Kosten entspricht. Sollten die Kosten tiefer als 12.5 Millionen Franken ausfallen, stellt der Kanton sicher, dass diese Mitfinanzierung weniger als 50 Prozent beträgt.

Das Gesetz soll per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Durch eine zeitnahe Inkraftsetzung erfahren möglichst viele Menschen eine offizielle Anerkennung des erlittenen Leids und die Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags. Gesuche sollen bis am 31. Dezember 2028 eingereicht werden können, weshalb das Gesetz befristet bis Ende 2031 gültig sein soll. 

01_Botschaft_Gesetz_Solidaritaetsbeitrag_Medikamententests.pdf [pdf, 1.2 MB]