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Regierungsrat will zusätzliche Anreize für die Abfallvermeidung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen ab. Die Neuregelung schaffe keinen Anreiz, das Volumen an Kehrichtschlacke weiter zu reduzieren, schreibt der Regierungsrat unter anderem in seiner Vernehmlassungsantwort.

Im Rahmen des Verordnungspakets Herbst 2024 schlägt der Bund unter anderem die Anpassung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen vor. Die Verordnungsanpassung lehnt der Regierungsrat ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. 

Die vorgeschlagene Neuregelung soll es unter gewissen Voraussetzungen erlauben, Deponien der Typen C, D und E in einem Gewässerschutzbereich Au zu erweitern. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erweiterung ist, dass in der Planungsregion nachweislich kein zusätzliches Deponievolumen ausserhalb des Bereichs von nutzbaren unterirdischen Gewässern oder den zugehörigen Randgebieten realisiert werden kann, also ein Ausnahmefall vorliegt. Die Neuregelung stellt somit einen Rechtsrahmen wieder her, der bis zum Inkrafttreten der heutigen Abfallverordnung (VVEA) in ähnlicher Weise galt. Aus Sicht des Regierungsrates nimmt die vorgeschlagene Änderung damit eine wesentliche Errungenschaft der VVEA im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers zurück.  Zudem seien die vorgesehenen Kriterien, unter denen Ausnahmen gewährt werden können, zu unbestimmt. Gleichzeitig werde kein Anreiz geschaffen, das Volumen an Kehrichtschlacke weiter zu reduzieren (Abfallvermeidung), oder diese vermehrt der stofflichen Verwertung zuzuführen. 

205_2024_Missiv_Verordnungspaket_Umwelt_Herbst_2024.pdf [pdf, 706 KB]