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Regierungsrat unterstützt die Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er aber unter anderem, dass weitere Begriffe präziser definiert werden.

Im Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 wird der materielle und prozessuale Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung vom privaten Erwerbsverhältnis sowie beim Zugang und der Inanspruchnahme von privaten Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gestärkt. Nun hat der Bund das Gesetz teilrevidiert. Laut Vorentwurf soll auch die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen geregelt werden.

Der Regierungsrat begrüsst die Teilrevision. Insbesondere die sprachlichen und materiellen Anpassungen seien eine wichtige Massnahme zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Arbeit, in Bezug auf Dienstleitungen und zur Anerkennung der Gebärdensprache, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Allerdings fordert er unter anderem, dass nebst dem Begriff der Benachteiligung auch jener der Diskriminierung definiert wird. Auch der Begriff «angemessene Vorkehrungen», die denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber treffen müssten, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, solle präzisiert werden.

207_2024_Missiv_Teilrevision_des_Behindertengleichstellungsgesetzes.pdf [pdf, 1.4 MB]