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Regierungsrat genehmigt Programmvereinbarung für die Neue Regionalpolitik

Der Regierungsrat hat die beiden Programmvereinbarungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Thurgau über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik (NRP) 2024–2027 und des überkantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2024–2027 RIS Ost (INOS) genehmigt. Für die Umsetzung stellt der Kanton insgesamt 3.817 Millionen Franken aus dem Arbeitsmarktfonds zur Verfügung, derselbe Betrag kommt vom Bund. Mit diesen Geldern soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen im Kanton gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden.

Bereits im Juli 2023 hat der Regierungsrat die beiden Umsetzungsprogramme beschlossen. Nun hat der Bund die genehmigten Programme, das Thurgauer Umsetzungsprogramm und das interkantonale Umsetzungsprogramm INOS, ebenfalls bewilligt. Somit hat der Regierungsrat einen A-fonds-perdu-Beitrag von 3.871 Millionen Franken freigegeben. Davon sind 1.141 Millionen Franken für die Mitfinanzierung des Innovationsnetzwerks Ostschweiz vorgesehen. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich stellen für INOS zusammen mit dem Bund für die vier Jahre A-fonds-perdu-Beiträge von insgesamt 11.579 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Massnahmen der Regionalpolitik und damit die Programmvereinbarung haben zum Ziel, einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu leisten und deren Wertschöpfung zu erhöhen, um so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen beizutragen. Für die nächste Förderperiode im Kanton wurden drei Ziele definiert: Förderung/Stärkung der Innovationskraft und der Rahmenbedingungen von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen entlang der Wertschöpfungsketten sowie unter dem Aspekt des technologischen Wandels; Förderung/Stärkung der Innovationskraft und der Rahmenbedingungen der Tourismusakteure entlang der Wertschöpfungsketten, unter dem Aspekt des digitalen Wandels, Förderung/Stärkung des Regionalmanagements in den Bereichen der Arbeitszonenbewirtschaftung, der Erarbeitung und Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien und der strukturellen und organisatorischen Weiterentwicklung.