Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Regierungsrat will keine zusätzliche Regulierung in der Landwirtschaft

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt das umfangreiche landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, leiste es keinen Beitrag zum Abbau der Bürokratie in der Landwirtschaft.

Am 16. Juni 2023 hat das nationale Parlament die Gesetzesvorlagen zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verabschiedet. Mit dem vorliegenden Verordnungspaket soll die Mehrheit der Bestimmungen der AP22+ umgesetzt werden. Zudem werden Verordnungsänderungen vorgeschlagen, die nicht im Zusammenhang mit der AP22+ stehen. Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024/AP22+ enthält Änderungsentwürfe zu insgesamt 26 Verordnungen.

Der Regierungsrat lehnt das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024 weitgehend ab. Wie er in der Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt, leiste das äusserst umfangreiche Verordnungspaket keinen Beitrag zum Abbau der Bürokratie in der Landwirtschaft. Die Erhöhung der Regulierungsdichte in der Landwirtschaft setze sich bedauerlicherweise ungebremst fort. Die Landwirtschaft benötige hingegen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. «Mit den ständigen Änderungen werden diese Grundsätze erheblich missachtet. Der Detaillierungsgrad der Direktzahlungsverordnung führt in der landwirtschaftlichen Praxis zu grossem Unverständnis und Unmut», schreibt der Regierungsrat. Entsprechend fordert der Regierungsrat, dass die Verordnungen des Landwirtschaftsrechtes höchstens alle zwei Jahre revidiert werden dürften. Das wäre aus seiner Sicht ein Beitrag zu mehr Glaubwürdigkeit und einem höheren Investitionsschutz.

335_2024_Missiv_Landwirtschaftliches_Verordnungspaket_2024___Agrarpolitik_ab_2022_AP22.pdf [pdf, 221 KB]

335_2024_Antwortformular_Landwirtschaftliches_Verordnungspaket_2024_Agrarpolitik_.pdf [pdf, 654 KB]