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Regierungsrat will verstärkten Klimaschutz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Klimaschutzverordnung. Er ortet aber noch Verbesserungspotenzial, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt.

Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) angenommen. Die Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung präzisiert nun die Rahmenbedingungen des KlG und die darin festgehaltenen Förderinstrumente. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der CO2-Verordnung und der Energieverordnung. 

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation nennt er aber auch einige Punkte, die hinsichtlich der Ziele im Klimaschutz, der Innovation und der Stärkung der Energiesicherheit zu wenig berücksichtigt worden seien. So begrüsst der Regierungsrat zum Beispiel die Priorisierung der Verminderung der Emissionen (vor Entnahme und Speicherung). Dennoch bleibe das Netto-Null-Ziel bis 2050 ohne Negativemissionstechnologien (NET) unerreichbar. Laut Gesetz müssen der Bund und die Kantone dafür sorgen, dass bis spätestens 2050 in der Schweiz und im Ausland Kohlenstoffspeicher im notwendigen Umfang für die Erreichung des Netto-Null-Ziels zur Verfügung stehen. Somit müssten innerhalb der nächsten 15 Jahre entsprechende Anlagen betriebsbereit sein. Der Regierungsrat kritisiert, dass die Verordnung keinerlei Ausführungsbestimmung nenne und die Bereiche Verminderung und NET teilweise nicht ausreichend voneinander abgegrenzt würden. Zudem erwartet der Regierungsrat vom Bund über die finanzielle Unterstützung hinaus eine proaktivere Koordinationsrolle, um Speicherpotenziale im Inland zu identifizieren und die Transportinfrastruktur aufzubauen.

328_2024_Missiv_Klimaschutz_Verordnung.pdf [pdf, 6.2 MB]