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Änderung des Krankenversicherungsgesetzes geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen, mittels Höchstzahlen zu beschränken. Kriterien und methodische Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen hat der Bundesrat in einer Verordnung festgelegt. Die Übergangsbestimmungen zur Änderung des KVG sehen vor, dass die Kantone nach einer Übergangsphase ab dem 1. Juli 2025 eine definitive Regelung in einem Gesetz vorsehen. 

Die vorliegende Revision des TG KVG schafft primär die Grundlage, dass der Regierungsrat datenbasiert einzelne Fachbereiche steuern könnte und damit die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht erfüllt werden. Materiell ist aufgrund des herrschenden Fachärztemangels indes keine Änderung des Status quo vorgesehen. Es ist also nicht angedacht, neben dem bisherigen Fachbereich der plastischen, rekonstruktiven und ästhetischen Chirurgie weitere Fachgebiete mit einer Zulassungsgrenze zu steuern. 

Die Festlegung von Höchstzahlen hat nach detaillierten rechnerischen Kriterien und methodischen Grundsätzen zu erfolgen. Die formell-gesetzliche Bestimmung im TG KVG hat sich folglich auf die nötigen Grundsätze zu beschränken und die Regelung der Einzelheiten des Zulassungsverfahrens sowie insbesondere die Festlegung der Höchstzahlen dem Regierungsrat zuzuweisen. Dies gewährleistet, dass der Kanton Thurgau zeitnah auf die sich stets verändernde Versorgungslage und der Kostenentwicklung mit den erforderlichen Umsetzungsmassnahmen reagieren kann, wie es das Bundesrecht verlangt. 

Der Regierungsrat hat seinen Vorschlag der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes nun in eine externe Vernehmlassung gegeben. Sämtliche Unterlagen finden sich unter Übersicht | E-Mitwirkung Departement für Finanzen und Soziales (tg.ch)