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Abnahmeprüfung für Druckgeräte beibehalten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Schaffung einer neuen Verordnung über die Verwendung von Druckgeräten, ist aber dagegen, dass in Zukunft auf eine Abnahmeprüfung verzichtet wird. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundesamtes für Gesundheit mit.

Im Verordnungsentwurf über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Verwendung von Geräten, die unter Druck gelagerte Stoffe enthalten (Druckgeräteverwendungsverordnung) wurden die Vorschriften durch das Bundesamt für Gesundheit vollständig neu gestaltet. Die Verordnung trägt den aktuellen Kriterien der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Rechnung. Zugleich wurde eine Angleichung des schweizerischen Rechts an europäische Regelungen vollzogen.

Druckgeräte zählen zu jenen Einrichtungen und Geräten, die besondere Gefahren bei ihrer Verwendung aufweisen. Diese Gefahren ergeben sich insbesondere wegen der darin unter Druck gelagerten Stoffe, auf Grund von Überhitzungsgefahren oder wegen gefährlicher Inhalte (Gifte, Säuren, leicht entzündbare Fluide), Bauart, Volumen. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Erlass einer neuen Druckgeräteverwendungsverordnung, bemängelt aber, dass die vorgesehenen Regelungen zum Teil weniger weit gehen, als es den europäischen Standards entspricht. Als überhaupt nicht angezeigt beurteilt er den Vorschlag, auf die im geltenden Recht enthaltene Abnahmeprüfung für gewisse Druckgeräte in Zukunft zu verzichten. Inspektionspflichtige Druckgeräte und Anlagen sollten nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie durch eine Fachorganisation auf ihren ordnungsgemässe Funktion hin überprüft worden seien, fordert die Thurgauer Regierung. Ein Verzicht auf die Prüfung führe dazu, dass in der Zeit ab der Inbetriebnahme bis zur ersten periodischen Inspektion ein behördlich genehmigter, unkontrollierter Zustand bestehe. In diesem Zusammenhang könnte der Staat auch mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Aus diesen Gründen sei es notwendig, neben den periodischen Prüfungen eine Abnahmeprüfung durchzuführen.

Vernehmlassungsantwort Druckgeräte  [PDF, 157 KB]