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Jokertage ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung über die Volksschule genehmigt. Diese wurde nötig nach dem Beschluss des Grossen Rates im November 2015, das Gesetz über die Volksschule zu ändern. Im Zentrum der Gesetzesrevision stand die Einführung von Jokertagen, daneben gab es weitere Anpassungen, so zum Beispiel die Einführung von neu zwei Wochen Weihnachtsferien. Die Änderungen werden auf den 1. August 2016 in Kraft treten.

Ab dem Schuljahr 2016/2017 dürfen Thurgauer Schülerinnen und Schüler zweimal im Jahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat die Einführung der Jokertage mit der Revision des Gesetzes über die Volksschule beschlossen, der Regierungsrat hat nun die Verordnung genehmigt. Er sieht dabei davon ab, in der Verordnung ausführende Bestimmungen zu den Jokertagen zu erlassen. Wollen die Schulgemeinden den Bezug der Jokertage einschränken, indem sie Sperrtage festlegen, müssen sie diese Einschränkungen im Rahmen ihres Absenzenreglementes vornehmen. Die Einführung der Jokertage geht auf eine im Dezember 2012 eingereichte Motion zurück. Die Motion stiess dann eine Teilrevision des Thurgauer Volksschulgesetzes an, die auch Anpassungen im Bereich der Schulferien und weitere Änderungen umfasst.

Neu geregelt werden zudem die finanziellen Beiträge. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen können Eltern zur Kostenbeteiligung für den Besuch von Sprachkursen sowie für beizuziehende Dolmetscherdienste verpflichtet werden, sofern zumutbare Möglichkeiten bestanden hätten, die deutsche Sprache zu erlernen. Ausserdem müssen die Schulgemeinden die Eltern frühzeitig über entsprechende Angebote informieren. Der Regierungsrat verzichtet dabei darauf, in der Verordnung einen Maximalbeitrag festzulegen, da im Kanton hierzu noch keine etablierte Praxis besteht. Demgegenüber hat der Regierungsrat in der Verordnung einen Maximalbeitrag für Beiträge der Eltern für Klassenlager festgesetzt.

Die Änderungen des Gesetzes und der Verordnung über die Volksschule werden auf den 1. August 2016 mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 in Kraft treten.