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Epidemieversicherung für Schweinehaltungsbetriebe

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Kollektivversicherung betreffend Epidemieversicherung für Schweinehaltungsbetriebe im Kanton Thurgau, die während dreier Jahre durch einen privaten Versicherer gewährleistet wurde, ab 1. Juli 2006 durch eine günstigere, kantonale Versicherungslösung zu ersetzen. Finanziert wird die Versicherungsprämie wie bis anhin durch Beiträge der Schweinehalter sowie Zahlungen aus dem Tierseuchenfonds. Die Ausgestaltung der Risiko-Abdeckung bleibt ebenfalls unverändert. Der administrative Aufwand des Kantons wird in der Aufbauphase mit 10 000 Franken, später mit 5000 Franken pro Jahr in Rechnung gestellt. Alle zwei Jahre soll die Versicherungslösung auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft werden. Die Versicherung schützt die Thurgauer Schweinehalter vor Verlusten durch Reinfektionen ihrer Tierbestände durch die Krankheiten EP (enzootischer Pneumonie) und APP (Actinobacilus pleuropneumoniae).