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Ja zu Promillegrenze im Schiffsverkehr und zur Übernahme der Abgasgrenzwerte der EU-Sportbootrichtlinie

Auch für Schiffsführer sollen in Zukunft Blutalkoholgrenzwerte eingeführt werden. Zudem sollen die Abgasgrenzwerte gemäss EU-Sportbootrichtlinie (ohne 2-Takt-Motoren) übernommen werden und die Dieselmotoren der gewerbsmässig eingesetzten Schiffe obligatorisch mit einem Partikelfilter ausgestattet werden müssen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst grundsätzlich diese Neuerungen, teilt er dem Bund in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Die Abgasbestimmungen der EU-Sportbootrichtlinie sollen die bisherigen schweizerischen Abgasnormen grundsätzlich ersetzen. Bezüglich 2-Takt-Motoren sollen die EU-Normen indessen nicht übernommen werden. Als eine Ausgleichsmassnahme wird zudem unter anderem vorgeschlagen, Dieselmotoren in gewerbsmässig eingesetzten Schiffen in Zukunft obligatorisch mit einem Partikelfilter auszustatten. Zudem sollen auch für Schiffsführer Blutalkoholgrenzwerte eingeführt werden. Diese zwei Neuerungen sind Bestandteil der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV). Die Revision bringt eine Anpassung der Verordnungstexte an den aktuellen Stand der Technik. Die Schweiz will dabei die im Jahre 2003 erweiterte EU-Sportbootrichtlinie teilweise in das schweizerische Schifffahrtsrecht übernehmen. Die revidierten Verordnungen sollen 2007 in Kraft treten.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Revisionsvorschläge des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Einführung eines Alkoholgrenzwertes im Schiffsverkehr erleichtere einerseits den Strafverfolgungs- und Massnahmenbehörden die Festlegung von Sanktionen und schaffe andererseits eine Rechtssicherheit für die Bootsführerinnen und Bootsführer. Mit der vorgesehenen Einführung des Grenzwertes von 0,5 Promille werde jedoch eine Verschärfung der bisherigen Praxis normiert, kritisiert die Thurgauer Regierung. Ausserdem würde ein ungleicher Wert im Vergleich zur Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) eingeführt, die im Kanton Thurgau hauptsächlich anwendbar ist. In der BSO hat der Bundesrat auf den 1. Januar 2002 die Blutalkoholgrenze für Schiffsführer auf 0,8 bzw. 0,1 Gewichtspromille festgelegt. Die vorangegangenen Diskussionen ergaben, dass angesichts der geringeren Verkehrsdichte und den weniger hohen Anforderungen an die Reaktionszeiten in der Schifffahrt eine gegenüber dem Strassenverkehr höhere Blutalkoholkonzentration in Kauf genommen werden könne. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Schlussfolgerungen für die übrigen schweizerischen Binnengewässer auch gelten sollten.

Der Thurgauer Regierungsrat stimmt auch den Verordnungstexten über die Abgasemissionen zu, insbesondere begrüsst er, auch bei Schiffsmotoren eine periodische Abgaswartung durchzuführen. Die Revision führt bei den 4-Takt-Benzinmotoren zur Abschwächung bisher gültiger Grenzwerte, für Dieselmotoren werden sie hingegen verschärft. So wird eine Partikelfilterpflicht für Diesel-Antriebsmotoren von Schiffen im gewerbsmässigen Einsatz eingeführt.

Schifffahrt Vernehmlassungsantwort  [PDF, 270 KB]