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Lehrplan Volksschule Thurgau: Breite Unterstützung, aber auch Handlungsbedarf

Die Vernehmlassung zum neuen Lehrplan Volksschule Thurgau, zu den Stundentafeln und dem Beurteilungsreglement ist auf grosses Interesse gestossen. Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass der neue Lehrplan Volksschule Thurgau breite Unterstützung erfährt. Es werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Handlungsbedarf ist insbesondere im Bereich der Stundentafeln und beim Beurteilungsreglement gegeben. Für die Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten.

Im Verlauf der dreimonatigen Vernehmlassung sind bis Ende Juni rund 40 Rückmeldungen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden im Juli ausgewertet und dem Regierungsrat zum Entscheid in den einzelnen Punkten unterbreitet. Gestützt darauf werden nun die notwendigen Anpassungen am Lehrplan, an den Stundentafeln und dem Beurteilungsreglement vorgenommen. Die Freigabe des Lehrplans, der geplanten Stundentafeln und des Beurteilungsreglements dienen den Schulgemeinden als Arbeits- und Planungsgrundlagen. Der definitive Erlass des Lehrplans Volksschule Thurgau und die Stundentafeln erfolgt Anfang Dezember 2016 durch den Regierungsrat

Lehrplan

In der Gesamtsicht wurde der neue Lehrplan sehr positiv aufgenommen. Die im 1. Zyklus eingefügten Orientierungspunkte wurden in der Vernehmlassung begrüsst und sollen nach einer gewissen Praxiserfahrung überprüft werden. Im Weiteren wird das Grundlagenkapitel zum Lehrplan Volksschule Thurgau leicht gekürzt und redaktionell überarbeitet. Zusätzlich wurden weitere Anregungen aufgenommen. So wird beispielsweise auch der Begriff des Litterings in den Lehrplan Volksschule Thurgau aufgenommen.
Zahlreiche Rückmeldungen gingen zur Sprachenfrage ein und bezogen sich teilweise grundsätzlich auf die Verschiebung des Fachs Französisch auf die Sekundarstufe oder auch auf die entsprechenden Rahmenbedingungen mit den Auswirkungen auf die Stundentafel der Sekundarschule. Für die Erfüllung des Motionsanliegens „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ wird der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Gesetzesbotschaft unterbreiten. Damit erfüllt der Regierungsrat das Motionsanliegen, beschreitet den verfahrensüblichen Weg einer Motion und schafft Rechtssicherheit. Die Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe erfolgt somit erst nach dem entsprechenden Entscheid durch den Grossen Rat. Bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids werden die Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres nach dem Sprachenmodell 3/5 (Englisch ab 3. Klasse, Französisch ab 5. Klasse) unterrichtet.

Stundentafeln

Die Stundentafeln sind so aufgebaut, dass sie den einzelnen Schulen Freiräume offen lassen in der Gestaltung des Unterrichts und des Stundenplans. So wurden Bildnerisches, Textiles und Technisches Gestalten in der Stundentafel zusammengefasst. Dem Wunsch wird entsprochen, ebenso Richtwerte auch für diesen Bereich zu erlassen, wie dies bereits im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft geschehen ist.

Die geplanten Stundentafeln für „Französisch erst auf der Sekundarstufe“ liegen vor. Ebenso jene, die ab Sommer 2017 gelten und noch die bisherigen Französischlektionen enthalten. Weitere Anpassungen sind notwendig für die Fächer Medien und Informatik und Musik. Wie bisher ist der Unterricht im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt in Vierlektionenblöcken während eines ganzen Schuljahres möglich.

Als Folge der Beibehaltung des Halbklassenunterrichts auf der Primarstufe und der gleichzeitigen Einführung des neuen Fachs Medien und Informatik auf der Primarstufe ergeben sich leichte Mehrkosten.

Beurteilung

Weil noch nicht alle Elemente der Beurteilung im Detail vorgelegen haben, gingen viele zurückhaltende bis kritische Rückmeldungen ein. Es wurde im Rahmen der Vernehmlassungsauswertung klar, dass ein etappiertes Vorgehen gewählt werden muss. Das bestehende Reglement wird in einem ersten Schritt moderat an den neuen Lehrplan angepasst. Die vierspaltige Struktur des Einschätzungsbogens zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bleibt vorderhand erhalten. Das bisherige elektronische Tool kann weiterhin eingesetzt werden. Im Schuljahr 2017/18 wird das neue Tool mit der zweidimensionalen Beurteilung zuerst innerhalb eines Schulversuchs mit interessierten Schulen erprobt. Gestützt auf die Auswertung dieser Praxisphase erfolgt erst danach die Anpassung des Beurteilungsreglements.

Im Kindergarten wird auch künftig auf eine obligatorische schriftliche Beurteilung der Kinder verzichtet. In der ersten und zweiten Klasse können anstelle der Beurteilung mittels der vorgegebenen Formulare auch Lernberichte erstellt werden.

Bezogene Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis eingetragen.

Medienkonferenz zum Lehrplan der Volksschule TG
Der Lehrplan Volksschule Thurgau stiess in der Vernehmlassung auf ein grundsätzlich positives Echo. V.l.n.r. Beat Brüllmann, Chef Amt für Volksschule, Regierungspräsidentin Monika Knill, Chefin Departement für Erziehung und Kultur (DEK), Sandra Bachmann, Projektleiterin «Lehrplan Volksschule Thurgau», Paul Roth, Generalsekretär DEK.

Medienkonferenz zur Auswertung Vernehmlassung Lehrplan VolksschuleThurgau.pdf [pdf, 673.45 KB]