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Mit dem Entwurf für ein Gaststaatgesetz einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie die finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz) einverstanden. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Der Entwurf für ein Gaststaatgesetz hat zum Ziel, die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Gaststaatpolitik zusammenzufassen und die Beschlüsse, die bis jetzt direkt auf Grund der verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrats gefällt wurden, auf eine formelle Rechtsgrundlage zu stellen. Er definiert die potenziellen Begünstigten (internationale Organisationen, ausländische Vertretungen) und die Voraussetzungen für die Erteilung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie von finanziellen Beiträgen in dem vom Völkerrecht bestimmten Rahmen.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten einverstanden. Seiner Meinung nach ist es sinnvoll, die im geltenden Recht in verschiedenen Erlassen geregelten Rechtsnormen für die Gastpolitik der Schweiz in einem Gesetz zusammen zu fassen. Der Kanton Thurgau dürfte jedoch, abgesehen von Fällen, in denen eine den vorgeschlagenen Bestimmungen unterliegende natürliche Person Wohnsitz im Thurgau nimmt, vom Gesetzesvorhaben kaum betroffen sein.

Gaststaatgesetz  [PDF, 20.0 KB]