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Kinderzulagen sollen um 50 Franken pro Monat erhöht werden

Die Kinderzulagen im Kanton Thurgau betragen derzeit 200 Franken pro Monat. Neu sollen sie auf 250 Franken angehoben und somit den Ausbildungszulagen angeglichen werden. Damit setzt der Regierungsrat eine erheblich erklärte Motion aus dem Grossen Rat um. Nun legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Familienzulagen vor. Finanziert werden sollen die höheren Zulagen durch die Arbeitgeber, die auf der anderen Seite durch die Unternehmenssteuerreform III (USR III) entlastet werden.

Die Familienzulagen beruhen auf dem Bundesgesetz über die Familienzulagen. Dort heisst es, dass die Kinderzulagen mindestens 200 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen mindestens 250 Franken pro Monat betragen. Das kantonale Familienzulagengesetz führt in Bezug auf die Zulagen keine Beiträge auf. Somit gelten im Thurgau automatisch die bundesrechtlichen Ansätze. Die vorgesehene Anhebung der Kinderzulage führt somit zwingend zu einer Anpassung des Thurgauer Familienzulagengesetzes.

Im Kanton Thurgau wurden 2014 Kinderzulagen in der Höhe von insgesamt 81,8 Mio. Franken ausgerichtet. Mit 78,2 Mio. Franken entfiel der weitaus grösste Betrag an Kinder von Lohnbezügerinnen und Lohnbezügern. 2,1 Mio. Franken gingen an Kinder von Selbständigerwerbenden und 1,5 Mio. Franken an Kinder von Nichterwerbstätigen. Die Erhöhung der Kinderzulagen um 50 Franken, also um 20 Prozent, hätte zur Folge, dass sich das Volumen um 20,5 Mio. Franken erhöht. Somit würden neu 102,5 Mio. Franken an Kinderzulagen ausgerichtet.

In der Diskussion des Vorstosses zur Erhöhung der Kinderzulagen fielen im Grossen Rat Voten, wonach die Erhöhung zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finanzieren seien. Der Regierungsrat sprach sich demgegenüber dafür aus, die Zulagen seien auch künftig von den Arbeitgebern zu tragen. Der Regierungsrat hält an dieser Auffassung fest. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei den Familienzulagen um Lohnbestandteile. Deshalb spricht er sich gegen einen Systemwechsel hin zur Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Finanzierung aus. Er erinnert daran, dass die Zulagen im Thurgau wie in 24 anderen Kantonen immer ein Lohnbestandteil gewesen sind. Müssten sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neu an der Finanzierung beteiligen, würde ein einfaches System zu einem neuen, solidarischen Sozialwerk. Eine Umverteilung wäre die Folge, wie auch ein Ausbau der Bürokratie.

Bestärkt in seiner Haltung wird der Regierungsrat durch die bevorstehende Umsetzung der USR III. Dabei sollen die Unternehmen im Thurgau gemäss Vernehmlassungsbotschaft um insgesamt 35,8 Mio. Franken entlastet werden. Die Mehrbelastung durch die Erhöhung der Kinderzulagen um 50 Franken würde für die steuerentlasteten Unternehmen um die 12 Mio. Franken betragen. Sie ist damit trag- und zumutbar.

Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen. [pdf, 5.38 MB]

Gesetztestext zur Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen [pdf, 243.80 KB]