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Grundlage für Begabtenförderung in Sport und Musik

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/begabtenfoerderung.jpg" align="left"> Die Begabtenförderung in Sport und Musik im Kanton Thurgau bekommt ein Fundament. Der Regierungsrat hat ein Rahmenkonzept zur Begabtenförderung in den genannten Bereichen genehmigt. Es wird auf den 1. August 2006 in Kraft gesetzt.

Der Regierungsrat erachtet es als wichtiges gesellschaftliches Ziel, dass Jugendliche und Kinder gemäss ihren Fähigkeiten und Begabungen gefördert werden. Er ist aber der Meinung, dass diese Förderung in erster Linie integrativ erfolgen, dass also die Bildung von Eliteklassen vermieden werden soll. Mit dem nun genehmigten Konzept für die Begabtenförderung in den Bereichen Sport und Musik sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche es erlauben, den regulären Schulunterricht mit Fördermassnahmen zu verbinden. Die Kinder und Jugendlichen sollen so sowohl im schulischen Bereich wie auch in dem Gebiet, für das sie einen hohen Trainings- oder Übungsaufwand haben, sinnvoll gefördert werden können.

Das Rahmenkonzept legt die Voraussetzungen und die weiteren Modalitäten  für solche Förderangebote fest. So beschreibt es verbindlich, welches die Anforderungen an eine Schule sind, die spezielle Begabtenförderungsprogramme anbietet und welches die Voraussetzungen  für die Aufnahme von begabten Kindern und Jugendlichen in ein solches Programm sind. Ferner regelt es die Zusammenarbeit mit Sportverbänden, dem Musikschulverband oder weiteren Partnerorganisationen sowie die finanzielle Unterstützung der Förderprogramme.

Die Kosten für den ausserschulischen Bereich haben in erster Linie die Verbände oder die Eltern zu tragen. Der Aufwand der Gemeinde wird aber durch die Koordination von Schulbetrieb und spezifischem Förderbereich und die Zusammenarbeit mit den Beteiligten erhöht.  Deshalb leisten der Kanton und die Schulortsgemeinde je einen Koordinationsbeitrag. Dieser beläuft sich auf insgesamt 5'100 Franken pro Schüler und Jahr.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Förderangebote im Kanton Thurgau von rund 100 Sporttalenten sowie circa 40 im Musikbereich talentierter Schülerinnen und Schüler genutzt werden wird. Aufgrund dieser geschätzten Zahlen rechnet der Regierungsrat mit jährlichen Kosten in der Grössenordnung von 330 000 Franken. Die Kosten werden allerdings zu Beginn der Umsetzung deutlich tiefer liegen. Dazu kommt, dass in anderen Bereichen der Begabtenförderung Kosten abgebaut werden können. So wird der «Fördertag» in Amriswil und Frauenfeld ab Sommer 2006 nicht mehr geführt.

 


Begabtenfoerderung Sport und Musik.pdf  [PDF, 1.00 MB]