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Vogelgrippe: Schutzzone ausgedehnt

Die Schutzzone im Kanton Thurgau ist auf zwei weitere Gemeinden ausgedehnt worden. Dies nachdem zum ersten Mal eine infizierte Ente nicht am See oder Rhein, sondern auf dem Seerücken gefunden worden ist. Neu in der Schutzzone sind seit Montag die Gemeinden Wäldi und Raperswilen. Erneuert wurde sie in Salenstein und Ermatingen.

Am vergangenen Freitag, 31. März 2006, ist eine positiv auf das H5-Virus getestete Ente in Steckborn gemeldet worden. Diese Meldung hat sich im nachhinein als falsch erwiesen, der tatsächliche Fundort lag auf der Strecke zwischen Fischbach und Hattenhausen in der Gemeinde Wäldi auf dem Seerücken. Die Stockente, die von der Polizei gefunden worden war, wies Bisswunden auf. Sie ist im Übrigen der erste einheimische, das ganze Jahr hier lebende Wasservogel, der sich mit dem Vogelgrippevirus infiziert hat. Als Folge dieses Fundes erweiterte der Sonderstab «Tierseuchen» am Montag die Schutzzone um die erwähnten zwei Gemeinden. Die Gemeindebehörden wurden vom stellvertretenden Chef des Sonderstabs unverzüglich darüber ins Bild gesetzt. Für die Bevölkerung sind dadurch keine Einschränkungen verbunden, hingegen sind die Geflügelhalter aufgefordert, dort zusätzliche Hygienemassnahmen zu treffen, wo dies nicht bereits geschehen ist. Ausserdem treten damit gewisse Einschränkungen im Verkehr mit Lebendgeflügel in Kraft.

Ferner hat der Sonderstab entschieden, in der laufenden Woche tote Wildvögel, die entlang des Ufers vom Bodensee, Untersee und Hochrhein gefunden werden, nach wie vor von Zivilschutzpatrouillen einsammeln zu lassen. Weil die Zahl der Funde von verendeten Wasservögeln in der vergangenen Woche stark abgenommen hat, wird der Zivilschutz jedoch nicht mehr täglich patrouillieren, sondern aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung die Tiere einsammeln und zur Untersuchung weiterleiten. Es wird gebeten, ausschliesslich tote Wasservögel der Nummer 117 zu melden, nicht aber andere Vögel wie beispielsweise Greif- oder Singvögel. Der bisherige Verlauf der Vogelgrippe hat gezeigt, dass sich keine anderen Tiere als wildlebende Wasservögel mit dem Virus angesteckt haben.

Ebenso hat der Sonderstab beschlossen, alle bestehenden Schutzzonen zu belassen, auch wenn sie teilweise seit drei Wochen vogelgrippefrei sind. Er begründet dies damit, dass der Bodenseeraum nach wie vor Infektionsgebiet der Vogelgrippe ist, dass die Bevölkerung von den in den Schutzzonen geltenden Massnahmen aber kaum betroffen ist. Immer noch ist das erste Ziel dieser Schutzzonen, ein Übergreifen des H5N1-Virus auf das Hausgeflügel zu vermeiden.

Schutzzone 3.4.06  [PDF, 191 KB]