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Bund soll Swisscom-Beteiligung abgeben

Im Grundsatz ist der Regierungsrat des Kantons Thurgau damit einverstanden, dass der Bund seine Beteiligung an der Swisscom abgeben soll. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zu Handen des Bundes. Allerdings erachtet er gewisse flankierende Massnahmen für notwendig.

Auf Grund einer Beurteilung ist der Bundesrat im November 2005 zum Schluss gekommen, dass er die rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom schaffen will. Verschiedene Faktoren haben den Bundesrat zu seiner Entscheidung geführt. Die Swisscom sei für den Bund eine grosse Anlage, die Grundversorgung sei im Gesetz breit abgesichert und die Swisscom müsse ihre Chancen im dynamischen Telekom-Markt wahren können. Schliesslich führten auch die Bestrebungen der Swisscom, im Ausland zu expandieren, zu diesem Entscheid des Bundesrates.

In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt sich auch der Regierungsrat im Grundsatz damit einverstanden, dass der Bund seine Beteiligung an der Swisscom AG abgeben soll. Er hält es aber für notwendig, dass gewisse flankierende Massnahmen ergriffen werden. So ist für ihn die Sicherstellung der Grundversorgung eine zwingende Voraussetzung, damit die Abgabe der Bundesbeteiligung überhaupt in Frage kommt. Er favorisiert die Schaffung einer regulierten privatwirtschaftlichen Netzgesellschaft nach britischem Modell, da diese den Wettbewerb intensiviert.

Bei den Massnahmen zur Wahrung der Eigenständigkeit lehnt der Regierungsrat regulative Lösungen ab. Hier soll seiner Meinung nach der Markt entscheidend sein. Eine Volksaktie garantiere die Wahrung der Eigenständigkeit ohnehin nicht und stelle unter diesem Titel keine Option dar. Statt Aktien gratis abzugeben, solle der Bund den Ertrag aus dem Verkauf seiner Swisscom-Aktien zum Schuldenabbau einsetzen.

Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates  [PDF, 16.0 KB]