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Kürzung der Familienzulage ermöglicht Einsparung von 1,1 Millionen Franken

Mit einer Kürzung der Familienzulage um 21 Prozent beim Staatspersonal möchte der Regierungsrat jährlich rund 1,1 Millionen Franken einsparen. In einer Botschaft legt er dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung der Besoldungsverordnung vor.

Ausgehend von den unbefriedigenden Finanzplanergebnissen 2006-2008 hat der Regierungsrat im letzten Jahr eine generelle Leistungsüberprüfung an die Hand genommen und bei der Präsentation des Budgets 2006 vier Kostensenkungsmassnahmen vorgeschlagen, die in die Kompetenz des Grossen Rates fallen.

Zwei Massnahmen, die Reduktion der Familienzulage sowie die Herabsetzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hat er einer internen Vernehmlassung unterzogen. Dabei zeigte es sich, dass die Reduktion der Familienzulage um rund 20 Prozent mehrheitlich mitgetragen wird, sofern es bei dieser Reduktion bleibe und die Familienzulage nicht als Ganzes in Frage gestellt werde. Die Herabsetzung der Besoldung bei Krankheit und Unfall im 7. bis 12. Monat von 100 auf 80 Prozent wurde indessen als finanziell nicht lohnend und sozial fragwürdig beurteilt. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, auf die Kürzung des Krankenlohnanspruchs (Einsparung rund 300 000 Franken jährlich) zu verzichten und stattdessen ein professionelles Case Management einzuführen, am Antrag auf eine Reduktion der Familienzulage aber festzuhalten.

Die Familienzulage für das Staatspersonal und die Lehrerschaft an der Volksschule beträgt das Anderthalbfache der Kinderzulage. Bei einem 100-Prozent-Pensum werden monatlich 285 Franken ausbezahlt. Der Regierungsrat schlägt eine Reduktion um 21 Prozent vor – pro Monat würden also neu 225 Franken ausgerichtet. Eine vollständige Streichung der Familienzulage kommt für die Thurgauer Regierung nicht in Frage. Nach der Einführung der rein leistungsorientierten Entlöhnung sowie der Reduktion der Kinder- und Ausbildungszulagen auf das gesetzliche Minimum erweise sich die Familienzulage aus personal- und familienpolitischen Gründen als wichtig, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat. Mit der Kürzung werde das Niveau vor der letzten Erhöhung von 2002 erreicht. Durch die Lösung von der Kinderzulage werde die Familienzulage zukünftig eine fixe Grösse darstellen.

2005 betrugen die Aufwendungen für die Familienzulage beim Staatspersonal (inklusive Lehrkräfte an Berufs- und Mittelschulen) 3,3 Mio. Franken. Der Kostenanteil des Kantons an der Familienzulage der Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule belief sich auf zwei Mio. Franken (2004). Durch die vorgeschlagene Reduktion ergäbe sich ab 1. Januar 2007 eine jährliche Entlastung des Staatsbudgets um rund 1,1 Mio. Franken.