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Missbräuche bei der Einbürgerung bekämpfen

Missbräuche bei den Einbürgerungen sollen unter anderem dadurch bekämpft werden, indem die Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen erstreckt werden soll. Diesem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates stimmt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort zu.

Die Bundesbehörden führen derzeit rund 400 Verfahren zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen, weil der dringende Verdacht besteht, dass das Bürgerrecht durch falsche Angaben oder Verheimlichung von wichtigen Tatsachen erschlichen worden ist. Die meisten dieser Fälle sind auf sogenannte Scheinehen zurückzuführen. Bisher kann eine Einbürgerung innert fünf Jahren nichtig erklärt werden, was jedoch in einzelnen Fällen eine zu kurze Zeitspanne ist. Mit dem vorliegenden Erlassentwurf soll diese Frist erstreckt werden. Neu wird vorgeschlagen, dass eine Einbürgerung innerhalb von zwei Jahren, nachdem das Bundesamt vom rechtserheblichen Sachverhalt Kenntnis hat, spätestens aber innert acht Jahren nach dem Erwerb des Bürgerrecht nichtig erklärt werden kann.

 Der Regierungsrat begrüsst diese neue Regelung zur Bekämpfung von Missbräuchen im Bereich der Scheinehen. Wichtig erscheint ihm zudem, dass die Zivilstandsbehörden einen direkten Zugang zu den Datenbanken im Ausländerbereich erhalten. Damit könnten sich die Behörden vergewissern, ob ein rechtmässiger Aufenthalt von heiratswilligen Ausländerinnen oder Ausländern vorliegt. Die blosse Vorlage des Ausländerausweises scheint ihm auf Grund der Erfahrungen in der Praxis nicht ausreichend zu sein, um damit einen rechtmässigen Aufenthalt nachzuweisen.

Im Weiteren macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass die Erhöhung der Verjährungsfrist nur dann genüge, wenn das Bundesamt für Migration die Nichtigerklärung von Einbürgerungen ohne Verzug erledigen könne. Es komme ab und zu vor, dass ein rechtskräftiger Entscheid so lange auf sich habe warten lassen, dass den betroffenen Personen trotz der Nichterklärung der Einbürgerung der weitere Aufenthalt in der Schweiz als ausländerrechtlicher Härtefall gestattet werden musste. Der Regierungsrat erachtet es als stossend, dass in solchen Fällen zwar ein Missbrauch festgestellt wurde, der den Entzug des Bürgerrechts nach sich zieht, dann aber trotzdem eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erteilt werden musste.

Fristerstreckung zur Nichtigerklärung von Einbürgerungen [PDF, 95.0 KB]