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Anpassung der Vorsorgebestimmungen

Die Neuordnung der beruflichen Vorsorge des thurgauischen Staatspersonals und der Lehrkräfte durch die Bildung der Pensionskasse Thurgau bedingt eine Anpassung der Vorsorgebestimmungen für weitere Institutionen und Gesellschaften des Kantons. Entsprechende Anschlussverträge wurden deshalb zwischen dem Regierungsrat und der Spital Thurgau AG, der Pädagogischen Hochschule Thurgau, der Thurgauer Gebäudeversicherung sowie der Thurgauisch-Schaffhauserischen Maturitätsschule für Erwachsene in Frauenfeld abgeschlossen.