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Buchpreisbindung: Regulierung ist vertretbar

Mit Blick auf die Förderung des Buches als Kulturgut erachtet der Regierungsrat des Kantons Thurgau eine Buchpreisbindung als vertretbar, auch wenn eine solche aus ordnungspolitischer Sicht abzulehnen wäre. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes zu einem neuen Gesetz über die Regulierung der Buchpreise. Gesamthaft gesehen beurteilt er den Vorentwurf als schlankes Gesetz ohne Überreglementierungen, das dort Leitplanken setzt, wo es zum Schutz und zur Unterstützung des Buches notwendig ist.

Mehr als hundert Jahre lang bildete die Preisbindung die Grundlage für die Vermarktung deutschsprachiger Bücher. 1999 erklärte die Wettbewerbskommission die Branchenabrede als unzulässig. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband legte gegen die Verfügung erfolglos Beschwerde ein. Im Nationalrat wurde eine Initiative eingereicht, die verlangte, die gesetzlichen Grundlagen zur Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz zu schaffen. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der eine obligatorische Buchpreisbindung fordert, ist zurzeit in der Vernehmlassung.

In dieser Vernehmlassung schreibt der Regierungsrat einleitend, dass er es im Grundsatz begrüsse, dass der Bund die Vielfalt und die Qualität des Buches als Kulturgut fördere. Aus seiner Sicht weist eine gesetzlich festgelegte Buchpreisbindung jedoch Vor- und Nachteile auf. Ordnungspolitisch lehnt er eine Regulierung ab, im Hinblick auf die Förderung des Buches ist die Buchpreisbindung aber erwünscht, insbesondere im Bereich der Lehrmittelproduktion. Insgesamt erscheint dem Regierungsrat eine Regulierung als vertretbar, allerdings mit etwas anderen Rahmenbedingungen.

So lehnt er die Ausnahme für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Büchern ab. Diese Ausnahme stehe im Widerspruch zum Gesamtziel der Vorlage und stelle einen klaren und ungerechtfertigten Vorteil für ausländische Internethändler dar. Ebenso setzt er sich dafür ein, dass auch Lehrmittel durch die Preisbindung geschützt werden. Im Weiteren befürwortet er bei der Preisfestsetzung ein Bandbreitenmodell, das sich in einer Bandbreite von 100 bis maximal 120 Prozent gegenüber dem Euro-Referenzkurs bewegt. Dies würde trotz der Regulierung einen gewissen Wettbewerb ermöglichen und wäre deshalb ordnungspolitisch die mildere Lösung.

Bezüglich der Dauer der Preisbindung ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag im Gesetzesentwurf einverstanden. Dort heisst es, dass die Buchpreisbindung nach 18 Monaten für beendet erklärt werden könne. Diese Regelung habe sich in ähnlicher Form in den Nachbarländern bewährt.

Vernehmlassungsantwort Buchpreisbindung  [PDF, 137 KB]