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Detaillierungsgrad des Psychologieberufegesetzes zu hoch

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Bemühungen, die Öffentlichkeit vor unqualifizierten Anbietern im Psychologiebereich zu schützen. Der Detaillierungsgrad des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die Psychologieberufe ist ihm aber in vielen Bereichen zu hoch. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes mit

Detaillierungsgrad des Psychologieberufegesetzes zu hoch

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Bemühungen, die Öffentlichkeit vor unqualifizierten Anbietern im Psychologiebereich zu schützen. Der Detaillierungsgrad des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über die Psychologieberufe ist ihm aber in vielen Bereichen zu hoch. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes mit

Auf Bundesebene fehlt zur Zeit eine gesetzliche Regelung der Psychologieberufe. In 23 Kantonen bestehen unterschiedliche Bestimmungen zur Titelverwendung. Dieser Rechtszustand genügt den heutigen Schutzanforderungen nicht mehr. Mit einem Psychologieberufegesetz möchte der Bund deshalb den Schutz der psychischen Gesundheit sowie den Schutz gegen Täuschung und Irreführung bei der Ausübung von Psychologieberufen verbessern. Psychologische Dienstleistungen sollen in Zukunft auf einer qualifizierten Hochschulausbildung beruhen. Für die selbstständige Berufsausübung sollen zudem ein anerkannter Weiterbildungstitel sowie eine Bewilligung des Kantons notwendig sein.

Der Regierungsrat begrüsst die Bemühungen, mit einem Bundesgesetz die heutigen, unübersichtlichen und in Einzelfällen sogar gefährlichen Verhältnisse im Psychologiebereich nachhaltig anzugehen. Um unqualifizierte Anbieter vom Markt fernzuhalten, sei es notwendig, den Bereich der Titel neu zu ordnen. Der Regierungsrat fordert im Sinne von Minimalstandards einen griffigen Titelschutz. Personen, die über einen anerkannten Bachelor-Abschluss in Psychologie verfügen, die Berufsbezeichnung als Psychologe zu verbieten, lehnt die Regierung jedoch ab. Gefordert wird in diesem Fall ein eindeutiger Hinweis auf den Abschlussgrad und die Fachrichtung. Die im Gesetz vorgesehene Anerkennung des Titels erst ab Masterstufe führe zu einer unnötigen Verlängerung der Ausbildung.

Der Regierungsrat hält zudem die Positionierung des Gesetzes als gesundheitspolitisches Instrument für falsch. In einer Zeit, da die Gesundheitskosten weiterhin überaus stark anstiegen, dürften die Grundleistungen der Krankenversicherer nicht ausgeweitet werden.

Insgesamt sei der Detaillierungsgrad des Psychologieberufegesetzes in vielen Bereichen zu hoch, schreibt der Regierungsrat. Es genüge, einen klaren Titelschutz zu erlassen, um die Öffentlichkeit vor unqualifizierten Anbietern zu schützen.