Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

HarmoS-Abstimmung: die wirklichen Inhalte des Konkordats

<img src="http://www.tg.ch/pictures/logo_harmos_kl.jpg" align="left">Am 30. November 2008 wird im Kanton Thurgau über den Beitritt des Kantons zur “Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule“, dem HarmoS-Konkordat, abgestimmt. Im Abstimmungskampf werden verschiedentlich Argumente gegen den Beitritt zum Konkordat vorgebracht, die gar nichts mit dem Konkordat zu tun haben. Der Regierungsrat sieht sich deshalb veranlasst, einige Richtigstellungen vorzunehmen und die Bedeutung der wirklichen Inhalte des Konkordates für unsere Volksschule hervorzuheben.

Mit dem HarmoS-Konkordat werden die Ziele und die Strukturen der Volksschule in allen Kantonen angeglichen. Die strukturellen Anpassungen haben im Thurgau keine Auswirkungen, da die Schulstrukturen seit langem oder durch kürzlich vorgenommene Gesetzesänderungen den Vorgaben bereits entsprechen. Die Angleichung der 26 kantonalen Schulsysteme beseitigt aber unnötige Mobilitätshindernisse und schafft überall in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler. Die Definition der Ziele mit den Bildungsstandards erleichtert den Lehrpersonen, ihren Unterrichts zielorientiert zu gestalten und macht die Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler für die abnehmenden Schulen und Lehrbetriebe in der ganzen Schweiz vergleichbar.
Die Einrichtung von Blockzeiten und Tagesstrukturen ist eine Empfehlung. Die Tagesstrukturen, die Betreuung über Mittag und allenfalls in Randzeiten, sollen ein Angebot zur freiwilligen Nutzung sein. Gemäss Konkordat sind sie bedarfsgerecht zu schaffen; ihre Nutzung ist kostenpflichtig.
 
Im Unterschied zum Kanton Luzern, in dem bisher nur etwa ein Drittel der Kinder zwei Jahre den (freiwilligen) Kindergarten besuchte, ändert sich im Kanton Thurgau an der Dauer des Kindergartens nichts. Auch ohne Obligatorium haben den Kindergarten im Thurgau bisher bereits rund 98 Prozent aller Kinder während zwei Jahren besucht. Das Argument, den Eltern werde Verantwortung weggenommen oder gar die Erziehung werde verstaatlicht, entbehrt jeder Grundlage. Die Kinder gehen weder länger in die Schule noch müssen sie eine Ganztagesschule besuchen.
 
Verschoben wurde im neuen kantonalen Volksschulgesetz – und damit HarmoS konform – das Stichdatum für den Eintritt in den Kindergarten. Die Kinder, die nun nicht mehr bis Ende April, sondern bis zum 31. Juli ihr 4. Altersjahr abgeschlossen haben, treten im folgenden August in den Kindergarten ein. Dies bedeutet also eine Verschiebung um drei Monate. Damit waren keine pädagogischen Absichten verbunden wie frühere Sozialisierung oder die Verbesserung der Schulergebnisse. Diese Festlegung des Eintrittsalters ist nichts als ein gutschweizerischer Kompromiss, indem das Eintrittsalter etwa in die Mitte der bisherigen Stichdaten in den verschiedenen Kantonen gelegt worden ist.
 
Mit dem HarmoS-Konkordat wird der Bildungsartikel in der Bundesverfassung, der die Harmonisierung der obligatorischen Schule verlangt, umgesetzt. Genau jene Punkte werden darin geregelt, die dort vorgesehen sind: die Eckwerte der Ziele und der Strukturen. In diesen Punkten müssen demnach in anderen Kantonen die kantonalen Gesetze allenfalls angepasst werden. Mit dem Konkordat werden keine neuen Hierarchien geschaffen. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und -direktorinnen EDK erhält damit keine zusätzlichen Kompetenzen. Über alle anderen Bestimmungen zur Volksschule entscheiden weiterhin die Kantone. Die Harmonisierung der Volksschule durch einen Verfassungsartikel, der mit grosser Mehrheit angenommen worden ist, und einem Konkordat der Kantone als undemokratisch zu bezeichnen, bedeutet eine Geringschätzung der demokratischen Strukturen.
 
Der Kanton Thurgau profitiert in verschiedener Hinsicht vom Beitritt zum HarmoS-Konkordat. Der Kanton kommt damit zu Instrumenten zur Zieldefinition, den Bildungsstandards und dem Lehrplan, und zu solchen, mit denen die Zielerreichung überprüft werden kann, dem Bildungsmonitoring und den Instrumenten zur Leistungsmessung. All das sind Arbeiten, die der Kanton für die Weiterentwicklung seiner Schulqualität auch ohne Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen leisten müsste. Dies wäre aber mit einem wesentlich grösseren Aufwand an personellen und finanziellen Ressourcen verbunden.
 
Der Regierungsrat begrüsst selbstverständlich eine lebhafte Debatte um die Zukunft der Volksschule und das HarmoS-Konkordat. Es ist aber auseinanderzuhalten, welche Bereiche tatsächlich mit dem Beitritt zum Konkordat verbunden sind und welche nicht. Mit Sonderpädagogik, Lehrerausbildung, Unterrichtsformen und Disziplin oder der Basisstufe hat das Konkordat nichts zu tun. Dieses in die Debatte um das HarmoS-Konkordat einzubringen, ist nicht richtig. Abgestimmt wird nur über die Punkte, die im Konkordat aufgeführt sind.

Medienpräsentation HarmoS  [PDF, 469 KB]