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Qualitätsentwicklung im Bereich der höheren Fachschulen

Der Bund beabsichtigt, die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen zu erneuern. Die bisherigen Vorschriften aus dem Jahr 2005 haben sich zwar bewährt, sollen nun aber weiter verbessert werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst diesen Schritt mehrheitlich, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF) bilden zusammen mit den eidgenössischen Prüfungen (Berufs- und höheren Fachprüfungen) den nicht-hochschulischen Tertiärbereich (Höhere Berufsbildung). Bildungsgänge HF weisen einen hohen Arbeitsmarktbezug auf und vermitteln Kompetenzen, welche die Studierenden befähigen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie beruhen jeweils auf gesamtschweizerisch geltenden Rahmenlehrplänen.

Mit der Anerkennung von fast allen Bildungsgängen und Nachdiplomstudien, die nach altem kantonalen oder Bundesrecht anerkannt waren, konnte das übergeordnete Ziel von 2005, nämlich die Harmonisierung der verschiedenen Fachbereiche, erreicht werden. Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung des Bereichs der höheren Fachschulen hat der Bund nun eine Revision der Mindestvorschriften angestossen.

Der Regierungsrat begrüsst diese Revision, die eine klare Gliederung enthält und welche die seit 2005 gemachten Erfahrungen mit den Mindestvorschriften gut aufnimmt. Er macht lediglich einige Anmerkungen im Detail. So schreibt er, dass das vorgesehene Verhältnis zwischen praktischen und theoretischen Anteilen der Ausbildung keine Rücksicht auf die kantonalen Besonderheiten oder die einzelnen Berufsfelder nehme. Deshalb fordert er, diese Bestimmung zu streichen oder zu lockern. Nicht einverstanden ist er zudem mit einer geplanten Neuerung bezüglich dem Erlass von Rahmenlehrplänen. Die Verantwortung für die Entwicklung der Rahmenlehrpläne soll von den Bildungsanbietern und somit auch von den Kantonen zu den Organisation der Arbeitswelt wechseln. Darin sieht der Regierungsrat einen Widerspruch zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, das besagt, dass die Kantone selbst Bildungsgänge anbieten können.

Vernehmlassungsantwort Mindestvorschriften für die Annerkennung von Bildungsgängen der höheren Fachschulen [pdf, 128.78 KB]

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