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Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft überarbeitet

Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (NAV) geändert und schickt sie in die Vernehmlassung. Es ist geplant, die neue Fassung des NAV auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.

Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft überarbeitet

 

Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (NAV) geändert und schickt sie in die Vernehmlassung. Es ist geplant, die neue Fassung des NAV auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.

Vom Bund ist vorgeschrieben, dass jeder Kanton das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Angestellten in seinem Gebiet in einem Normalarbeitsvertrag (NAV) regelt. Die Verordnung des Regierungsrates über den geltenden NAV im Thurgau wurde im Mai 1985 in Kraft gesetzt. Um die teilweise erheblichen Unterschiede zwischen den kantonalen Normalarbeitsverträgen zu beseitigen, erarbeitete der Schweizerische Bauernverband zusammen mit den Berufsverbänden der landwirtschaftlichen Angestellten Ende 2001 einen Muster-Normalarbeitsvertrag. Ende 2004 reichte der Thurgauer Bauernverband einen ergänzten Muster-Normalarbeitsvertrag ein mit der Bitte, ihn gemäss kantonalem Recht umzusetzen und die NAV-Verordnung anzupassen.

In der Folge arbeitete das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) einen Entwurf für einen total revidierten NAV aus. Darin werden vor allem die Bereiche Arbeits-, Ruhe- und Freizeit neu geregelt. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, diesen Entwurf bei den politischen Parteien sowie den landwirtschaftlichen Berufsverbänden einem Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen. Es ist beabsichtigt, die neue Fassung nach der Vernehmlassung auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.