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Gesetzesentwurf für die E-ID mit Mängeln

In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund kritisiert der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz). Der Regierungsrat stört sich zum einen an der Bezeichnung «E-ID» und ist zum anderen der Meinung, dass eine Person über mehrere Identitäten verfügen können müsste. Ausserdem bemängelt er, dass die Grundlagen für E-Identitäten juristischer Personen fehlen.

Damit auch anspruchsvollere Geschäftsprozesse online abgewickelt werden können, müssen Geschäftspartner das Vertrauen in die Identität des Gegenübers haben. Eine E-ID erlaubt es den Geschäftspartnern, eine Person für eine Dienstleistung zu identifizieren. Der vom Bund vorgelegte Gesetzesentwurf geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Er sieht vor, dass private oder öffentliche Identitätsdienstleister vom Bund zur Ausstellung von staatlich anerkannten E-ID ermächtigt werden können. Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Rechts- und Standardisierungsrahmen für die Anerkennung von E-ID-Systemen und die Anerkennung der Identitätsdienstleister geschaffen.

Identitäten mit verschiedenen Sicherheitsniveaus ermöglichen

Der Regierungsrat stört sich daran, dass im Vorentwurf des E-ID-Gesetzes nirgends erwähnt ist, dass eine Einzelperson auch mehrere Identitäten haben kann. Er erachtet dies jedoch als wichtig, damit vermieden werden kann, dass unzulässige Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Würde man nämlich die gleiche Identitätsnummer zur Einsicht bei mehreren verschiedenen Anbieterinnen und Anbietern (z.B. zur Einsicht in ein Krankenregister oder in das eigene Facebook- oder Google-Konto) verwenden, könnten aus datenschutzrechtlichen Gründen heikle Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als sinnvoll, wenn jede Person für unterschiedliche Sicherheitsniveaus (unterschiedlicher Umfang an persönlichen Daten) eine separate E-ID erhalten würde. Für eine Anmeldung bei Google würden dann z.B. höchstens die Registriernummer, der Name und das Geburtsdatum zur Verifizierung nötig sein. Die Ausstellung einer einzelnen, hochsicheren E-ID, die laut dem Gesetzesentwurf auch auf einem tieferen Sicherheitsniveau Verwendung finden kann, ist laut dem Regierungsrat nicht erwünscht. Er empfiehlt deshalb dem Bund, den Gesetzesentwurf entsprechend anzupassen.

Störende Bezeichnung

Des Weiteren stört sich der Regierungsrat an der Bezeichnung «E-ID». Da die E-ID entkoppelt ist von den staatlichen Ausweisprodukten Identitätskarte, Reisepass und Ausländerausweis, ist es fraglich, ob die Bezeichnung «E-ID» sinnvoll gewählt ist. Eine neutrale, nicht mit den staatlichen Ausweisprodukten zu verwechselnde Bezeichnung erachtet der Regierungsrat als sinnvoller.

Fehlende Identität für juristische Personen

Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ausserdem schreibt, fehlt im Gesetzesvorschlag die Regelung für juristische Personen. Gemäss dem Vorentwurf sind elektronische Identitäten einzig für natürliche Personen vorgesehen. Ein Geschäftsbetrieb könnte – sollte sich die elektronische Identifizierung durchsetzen – wegen Fehlens einer elektronischen Identifizierungsmöglichkeit Gefahr laufen, im Internet keine Ware mehr bestellen zu können. Die E-ID sollte deshalb auch an juristische Personen erteilt werden können.

Vernehmlassungsantwort E-ID [pdf, 138.97 KB]