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Konzessionen und Leistungsaufträge für private Radiobetreiber beibehalten

Der Bund beabsichtigt, auf das Jahr 2020 die bisherigen Versorgungsgebiete für Radios ohne Abgabenanteil aufzuheben. Somit würden auch keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr erteilt werden. Dieses Vorhaben lehnt der Regierungsrat des Kantons Thurgau entschieden ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt. Er befürchtet negative Konsequenzen für die Informationsversorgung des Kantons.

Bei den geplanten Anpassungen der Radio- und Fernsehverordnung sowie drei weiteren Regulativen geht es einerseits um den Umstieg der Radioverbreitung von UKW auf DAB+ und andererseits um die Konzessionspraxis und die Versorgungsgebiete privater Radio- und Fernsehstationen. Laut Vorlage sollen die heutigen Versorgungsgebiete während der Konzessionsdauer bis Ende 2019 unverändert bestehen bleiben. Hingegen sollen die bisherigen Versorgungsgebiete von Radios ohne Abgabenanteil auf 2020 aufgehoben werden und somit keine Konzessionen mit Leistungsaufträgen mehr erteilt werden.

Letzteres Vorhaben lehnt der Regierungsrat ab. Für ihn ist es nicht zutreffend, was der Bund in diesem Zusammenhang schreibt, nämlich dass die betroffenen Regionen mit ihren städtischen Agglomerationen bereits über ein breites publizistisches Angebot verfügten. Der Kanton Thurgau gehört als ganzes zum Gebiet 29 (Ostschweiz-West) und der östliche Teil zum Gebiet 30 (Ostschweiz-Ost). Massgebende Agglomerationen in diesen beiden Regionen sind Zürich, Winterthur und St.Gallen. Für diese Agglomerationen mag es stimmen, dass ein breites publizistisches Angebot vorhanden ist. Für den dazwischenliegenden, ländlich geprägten Kanton Thurgau trifft dies aber nicht zu. Vielmehr besteht für ihn bei einem Wegfall von Leistungsaufträgen die grosse Gefahr, dass die Berichterstattung über kantonale Angelegenheiten noch weiter ausgedünnt würde. Mit der geplanten Neuerung bestünden für die Radios in den aufgehobenen Versorgungsgebieten 29 und 30 keine redaktionellen Auflagen mehr. Das hätte für die Informationsversorgung im Kanton Thurgau gravierende Konsequenzen. Der Thurgau würde im Radiobereich publizistisch fast nur noch in den SRG-Radioprogrammen stattfinden, was einer noch weiteren Verarmung der publizistischen Vielfalt im Thurgau gleichkäme und weitgehend das Ende des «service public régional» auf Lokalradioebene bedeuten würde. Der Regierungsrat fordert deshalb, dass die Konzessionspflicht für Radiobetreiber aufrecht erhalten bleibt und dass die Betreiber mit Leistungsaufträgen weiterhin verpflichtet werden, Informationsleistungen für das gesamte Gebiet zu erbringen.

Mit den weiteren vorgesehenen Anpassungen, welche den Übergang von UKW auf DAB+ regeln, ist der Regierungsrat einverstanden. Er ist aber der Auffassung, dass alle bisherigen konzessionierten privaten Veranstalter ein gesetzlich festgeschriebenes Recht bekommen sollen, das ihnen die langfristige Verbreitung ihrer Programme auch im digitalen Bereich ermöglicht. Das gibt ihnen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.

Schliesslich soll dafür gesorgt werden, dass nach der Abschaltung des UKW-Sendebetriebes nach wie vor genügend Notfallsender für den Katastrophenfall zur Verfügung stehen.

Vernehmlassungsantwort RTVV [pdf, 145.95 KB]