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Regierungsrat fordert die Aufnahme der BTS in den Sachplan Verkehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse teilweise nicht einverstanden. So hält er den Zeitpunkt der Vernehmlassung wegen der Abstimmung über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds für ungünstig. Ausserdem fordert er, dass die BTS zwingend in den Sachplan aufgenommen wird, damit es beim Projekt zu keinen Verzögerungen kommt.

Der Bund koordiniert seine raumwirksamen Tätigkeiten in sogenannten Sachplänen. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN), will der Bund die sachplanrelevanten Vorhaben im Bereich der Nationalstrassen zur räumlichen Abstimmung vorlegen. Kern der ersten Auflage, zu der sich die Kantone äussern können, bilden die Vorhaben der Netzfertigstellung, der Engpassbeseitigung sowie Massnahmen für das Abstellen, die Kontrolle und Warteplätze für Lastwagen. Zudem geht es um Anschlüsse und Wildtierquerungen. Mit dem SIN komplettiert der Bund das Planungswerk Sachplan Verkehr.

Der Regierungsrat hält den Zeitpunkt der Vernehmlassung für ungünstig, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Strassen (Astra). So hat das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) angenommen. Damit kann der neue Netzbeschluss (NEB), welcher die Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 400 Kilometer vorsieht, voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Entwurf des SIN berücksichtigt den Volksentscheid allerdings nicht. Die in Aussicht gestellte spätere Integration des NEB beziehungsweise die Anpassung des SIN kann laut Regierungsrat nicht akzeptiert werden.

Ausserdem fordert der Regierungsrat, die im Kanton Thurgau geplante Bodensee-Thurtalstrasse (BTS), die am 23. September 2012 vom Volk angenommen wurde, in den SIN aufzunehmen. Die BTS wird den Zubringer A7 an Weinfelden, Amriswil und Romanshorn vorbei mit dem Anschluss an die A1.1 bei Arbon verbinden und damit die Städte und Dörfer massgeblich vom Verkehr entlasten. Die BTS ist im kantonalen Richtplan als zentrale Massnahme im Kapitel «Motorisierter Individualverkehr» enthalten und erfüllt aus Sicht des Regierungsrates somit die Kriterien der Sachplanrelevanz. Wenn die BTS nicht in den SIN aufgenommen würde, hätte das laut Regierungsrat eine unverhältnismässige Verzögerung des Projekts zur Folge. Auch der vom Kanton Thurgau gewünschte A7-Halbanschluss Felben-Pfyn fehlt im SIN. Daher fordert der Regierungsrat, auch diesen aufzunehmen. Und der A1-Anschluss Wil West ist gemäss Regierungsrat nicht als Zwischenergebnis, sondern als Festsetzung aufzuführen. Beide Anschlüsse sind ebenfalls im kantonalen Richtplan enthalten.

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat überdies mit der Bestimmung, bei Lärmsanierungen und Lärmschutz nicht mehr mit detaillierten Verkehrsprognosen, sondern mit der Kapazitätsgrenze eines Strassenabschnitts zu arbeiten. Dies entspreche in keiner Art und Weise den Zielen des Schall- und Lärmschutzes. Kritisch sieht der Regierungsrat auch den hohen Stellenwert des Raumkonzepts Schweiz im Entwurf des SIN, weil dieses nicht behördenverbindlich ist und ihm eine demokratische Legitimation völlig fehlt.


Vernehmlassungsantwort Sachplan Verkehr [pdf, 225.98 KB]