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Grundstückerwerb durch Ausländer wieder etwas mehr regulieren

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) an die heutigen Gegebenheiten anpassen. Namentlich will er Lücken schliessen, den Vollzug verbessern sowie den administrativen Aufwand der Behörden verringern. Diese Anpassungen begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort grundsätzlich. Insbesondere soll der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer wieder etwas verschärft werden.

32 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) will der Bundesrat das Gesetz modernisieren. So soll der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden. Die Bewilligung soll dabei stets mit der Pflicht verknüpft werden, die Wohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben wird. Anteile an Wohnbaugenossenschaften sollen diese Personen dagegen ohne Bewilligungspflicht erwerben können, sofern dies für die Miete einer solchen Wohnung notwendig ist. Zudem will der Bundesrat strittige Praxisfragen klären, beispielsweise bei der Umnutzung von Gewerbeimmobilien (sogenannte Betriebsstättegrundstücke) oder wenn nachträglich klar wird, dass die Erwerbsvoraussetzungen nicht gegeben waren.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass seit der Finanzkrise 2008 das Interesse an Anlagen in Schweizer Immobilien stark gestiegen sei. Auch die Zuwanderung in die Schweiz habe zu einer verstärkten Nachfrage nach Grundstücken geführt. Deshalb scheint es ihm gerechtfertigt, dass der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland wieder etwas mehr reguliert wird beziehungsweise gewisse Lockerungen der vergangenen Jahre ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden. Er befürwortet auch, dass der Erwerb von Gewerbeimmobilien als reine Kapitalanlage zur Vermietung an Dritte einer Bewilligungspflicht unterstellt und grundsätzlich unterbunden werden soll. Dazu merkt er an: «Heute ist genug Kapital für den Immobilienmarkt verfügbar, weshalb es nicht mehr nötig ist, diesen für ausländische Anlagen zu eröffnen.» Die Kantone sollen aber Lockerungen vorsehen können, wenn es um Hotels oder andere touristische Infrastrukturen gehe, da es dort schwierig sei, inländische Investoren zu finden.

Die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für den Erwerb von Hauptwohnungen wird ebenfalls begrüsst. Bewilligungen sollen dabei mit Auflagen verbunden werden, die sicherstellen, dass die Grundstücke so genutzt werden, wie es beim Erwerb beabsichtigt war oder angegeben wurde. Zudem sollen die Bewilligungen auch mit der Auflage verknüpft werden, dass die Wohnung bei Wohnsitzaufgabe innert zweier Jahre verkauft werden muss.

Aufgrund der beabsichtigten Einführung neuer Bewilligungen ist mit einer Zunahme kantonaler Verfügungen zu rechnen – so der Regierungsrat weiter. Diese dürfte seiner Ansicht nach jedoch gering ausfallen, da die Zahl Personen im Ausland, die eine Hauptwohnung erwerben wollen, überschaubar sei. Insgesamt geht er davon aus, dass der durch die Revision entstehende Mehraufwand im Kanton Thurgau von der bestehenden Bewilligungsbehörde aufgefangen werden kann.

Vernehmlassungsantwort Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland [pdf, 141.77 KB]