Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Stufenweise Aufhebung der Zusatzrente ab 2020 und Reduktion des Risikobeitrages

Die Pensionskassenkommission (PKK) der Pensionskasse Thurgau (pk.tg) hat am 14. Juni 2017 nach vorgängiger Konsultation der Delegiertenversammlung, der Personalverbände und der angeschlossenen Arbeitgeber beschlossen, die Zusatzrente stufenweise aufzuheben. An deren Stelle soll eine individuell finanzierte Überbrückungsrente treten. In der Folge wird der Risikobeitrag gesenkt.

Die Zusatzrente der pk.tg, die ab dem 63. Altersjahr bis zum AHV-Alter (64 Frauen, 65 Männer) ausgerichtet wird, ist eine kollektiv von allen finanzierte Leistung. Sie wird jedoch individuell, vor allem von besser Verdienenden in Anspruch genommen. Die PKK sieht darin eine Belastung der Solidarität. Durch die vorgesehene Erhöhung des Referenzalters für den Altersrücktritt von 63 auf 65 Jahre schliesst sich zudem bei der pk.tg die bisherige Lücke. Daher hat die PKK beschlossen, die Zusatzrente stufenweise aufzuheben.
Die wichtigsten Regelungen werden in § 38 des Pensionskassenreglementes wie folgt Eingang finden:

  • Aktivversicherte, die am 31. Dezember 2019 Mitglied der pk.tg sind und vor dem 1. Januar 1967 (für Angehörige des Polizeikorps: vor dem 1. Januar 1970) geboren sind, können ab dem 63. Altersjahr bis maximal zum vollendeten 65. Altersjahr eine Zusatzrente in der Höhe von maximal CHF 2‘350 pro Monat beantragen, sofern und solange keine Renten der IV ausgerichtet werden.
  • Die Zusatzrente wird alle 2 Jahre reduziert und endet am 31.12.2029. Die maximale Höhe der Zusatzrente beträgt:
                         
  • ab  01.01.2020  bis  31.12.2021: 2'350  CHF pro Monat
  • ab  01.01.2022  bis  31.12.2023: 1'880  CHF pro Monat
  • ab  01.01.2024  bis  31.12.2025: 1'410  CHF pro Monat
  • ab  01.01.2026  bis  31.12.2027: 940  CHF pro Monat
  • ab  01.01.2028  bis  31.12.2029: 470  CHF pro Monat

Für Bezüger und Bezügerinnen einer Altersrente, die bereits am 31. Dezember 2017 läuft, entfällt diese Kürzung.

  • Der Risikobeitrag wird ab 1. Januar 2020 entsprechend reduziert.

Mit der nächsten Reglementsrevision soll eine individuell finanzierte Überbrückungsrente geschaffen werden.