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Gegen Teilgenehmigung des Ostkonzepts für den Flughafen Zürich

Weil das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich in Deutschland blockiert ist, soll neu bloss eine Teilgenehmigung erfolgen. Für den Kanton Thurgau steht dabei das Ostkonzept im Fokus. Der Regierungsrat empfindet es als Affront, dass ausgerechnet jene Abflugroute gestrichen werden soll, die den Kanton entlastet hätte. Die Folge wären bis zu 5 200 Abflüge pro Jahr mehr über den Thurgau, vorwiegend in den Tagesrandstunden.

Die seit 2014 geplante Anpassung des Betriebsreglements (BR) des Flughafens Zürich ist blockiert. Damit die über deutschem Hoheitsgebiet geänderten Flugrouten genehmigt werden können, braucht es zuerst eine Verordnungsanpassung durch die zuständige deutsche Bundesbehörde. Wann es dazu kommen könnte, ist derzeit nicht absehbar. Daher will das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL das innerschweizerische Genehmigungsverfahren für diejenigen Teile des Gesuchs fortsetzen, die unabhängig von Deutschland umgesetzt werden können. «Wir können und wollen einen Entscheid über das BR 2014 nicht auf unbestimmte Zeit verzögern», teilte das BAZL den tangierten Kantonen mit.

Gegenstand der Teilgenehmigung ist u.a. das Ostkonzept, das den Thurgau hauptsächlich in den Tagesrand- und in den Nachtstunden betrifft. Die ursprüngliche Idee war es, die An- und Abflüge voneinander zu entflechten (alle Anflüge über den Thurgau, dafür die Abflüge mehrheitlich getrennt davon). Aus Sicherheitsüberlegungen stimmte der Regierungsrat Anfang 2015 dieser Massnahme unter einer Bedingung zu: Die Abflüge im Ostkonzept sollten konsequent auf die Route südlich des Thurgaus verlegt werden und nicht über Gebiete führen, die bereits Anflüge zu tragen haben.

Mit der neu vorgesehenen Teilgenehmigung ändert sich die Ausgangslage. Die heutigen Anflugrouten müssen mangels deutscher Zustimmung für eine Anpassung bestehen bleiben (Anflüge grossmehrheitlich, aber noch nicht vollständig über den Thurgau). Dennoch sollen die neuen Abflugrouten bereits losgelöst davon genehmigt werden – mit einer Ausnahme: Die einzige Route, die den Kanton künftig von Abflügen entlastet hätte, soll sistiert werden. Eingeführt werden nur die neuen Abflugrouten, die über den Thurgau Richtung Osten führen.

Für den Regierungsrat ist dies ein Affront. Dies teilt er dem Bundesamt für Zivilluftfahrt in einem Schreiben mit und fordert, dass alle geplanten Abflugrouten genehmigt werden müssen. Ansonsten sei auf eine Teilgenehmigung des Ostkonzepts zu verzichten. Der Regierungsrat schätzt, dass der Kanton Thurgau mit der Teilgenehmigung im Vergleich zur Vollgenehmigung rund 5 200 Abflüge pro Jahr mehr zu verzeichnen hätte, vorwiegend in den Tagesrandstunden am Morgen und am Abend.

«Wir können nicht verhehlen, dass uns dieses Vorgehen befremdet», teilt er dem BAZL mit. Der Bund entferne sich immer deutlicher von einer fairen Lastenverteilung. «Auch die expliziten Zusicherungen der Bundespräsidentin, allfällige Mehrbelastungen des Ostens würden mindestens teilweise kompensiert, scheinen keinerlei Gültigkeit mehr zu haben.» Der Regierungsrat müsse ernüchtert feststellen, dass die mittlerweile über ein Jahrzehnt andauernden Bemühungen um eine definitive Regelung des künftigen Betriebs des Flughafens Zürich bislang nur negative Auswirkungen auf den Kanton Thurgau gehabt hätten.

Vernehmlassungsantwort Teilgenehmigung Betriebsreglement 2014 für den Flughafen Zürich [pdf, 142.47 KB]

Begleitschreiben BAZL [pdf, 3.34 MB]