Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Grundsätzlich einverstanden mit der Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung

Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden mit der Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung, wie sie der Bundesrat vorschlägt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement. Er erachtet aber verschiedene Präzisierungen für notwendig. Bei der Revision geht es um steuerliche Massnahmen im Gebäudebereich, die vom eidgenössischen Parlament im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie beschlossen wurden. Der Regierungsrat schreibt dazu, dass vom Parlament steuerliche Beschlüsse gefasst wurden, die das geltende Steuerrecht bisher so nicht kannte. Für die Veranlagungsbehörden stellten diese eine zusätzliche vollzugstechnische Herausforderung dar. Er fordert im Weiteren, dass die Verordnungsbestimmungen so auszugestalten seien, dass sie für das Deklarations- und Veranlagungswesen administrativ bewältigt und effizient umgesetzt werden könnten.