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Kanton Thurgau zahlt 150 000 Franken in Solidaritätsfonds ein

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, dass der Kanton 150 000 Franken in den schweizerischen Solidaritätsfonds für die Betroffenen fürsorgerischer Massnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 einzahlt. Für die Aufarbeitung der Geschichte im Kanton Thurgau hat der Regierungsrat bereits Massnahmen im Umfang von 1,2 Millionen Franken ergriffen.

Im Rahmen der politischen Aufarbeitung der sogenannten «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen» in der Schweiz, die bis in die 1980er Jahre angewandt wurden, wurde per Bundesgesetz geregelt, zu welchen Formen der Aufarbeitung sich der Bund verpflichtet. Unter anderem regelt das Gesetz das Anrecht der Betroffenen auf einen Solidaritätsbeitrag als Zeichen der Anerkennung des zugefügten Unrechts; er soll zur Wiedergutmachung beitragen. Grundsätzlich finanziert der Bund diese Solidaritätsbeiträge, die Kantone sollen freiwillige Zuwendungen leisten. Der Kanton Thurgau tut dies, gemäss Beschluss des Regierungsrats wird er 150 000 Franken in den Solidaritätsfonds einzahlen.

Für die Aufarbeitung der Geschichte im Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen auf seinem Territorium hat der Kanton Thurgau bereits diverse Massnahmen ergriffen. Das betrifft insbesondere die wissenschaftliche Aufarbeitung zur Klinik Münsterlingen mit dem Forschungsprojekt «Psychopharmakaforschung von Prof. Dr. Roland Kuhn in der Psychiatrischen Klink Münsterlingen (1946-1972)» und die Mitfinanzierung der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschichte von Kinderheim und Schule St. Iddazell. Mit Unterstützung des Staatsarchivs wurde in einer Dissertation ausserdem die Geschichte der Anstalt Kalchrain aufgearbeitet. Insgesamt belaufen sich die bisher bewilligten Ausgaben des Kantons Thurgau auf rund 1,2 Millionen Franken.