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Die Berufsfachschulen erfüllen neue Aufgaben

Die Berufsfachschulen des Kantons Thurgau führen seit dem 1. August 2017 kantonale Integrationskurse und ab dem 1. August 2018 das niederschwellige Ausbildungsangebot durch. Aufgrund dieser neuen Angebote und weiterer Neuerungen hat der Regierungsrat drei Verordnungen angepasst.

Für fremdsprachige Jugendliche bietet der Kanton seit diesem Sommer kantonale Integrationskurse an. Auf der Sekundarstufe II werden zwei verschiedene Kurse durchgeführt, die der Vorbereitung auf eine eidgenössische Grundbildung dienen. Der Kurs 1b hat insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache und die Bewältigung des Alltags zum Inhalt. Darauf aufbauend vermittelt der Kurs 2 im Wesentlichen Lerninhalte der Volksschulstufe.

Neu hinzukommt ein niederschwelliges Ausbildungsangebot im ersten Arbeitsmarkt für Jugendliche. Es dauert zwei Jahre und steht kognitiv schwachen arbeitswilligen Jugendlichen offen, die keinen Anspruch auf berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung haben. Es umfasst wöchentlich vier Tage Ausbildung in einem Betrieb und einen Tag Unterricht an einer Berufsfachschule.

Diese Neuerungen haben Anpassungen bei der Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens und der Verordnung über die Brückenangebote zur Folge. Die Hauptänderung der Verordnung über die berufliche Grundbildung betrifft die klarere Festlegung der Kompetenzen von Lehrpersonen und des Rektors bei der Verhängung von Disziplinarmassnahmen. Mit der neuen Fassung werden zudem rechtsstaatliche Vorgaben bei der Verhängung einer Geldbusse eingehalten, indem ein anfechtbarer Entscheid des Rektors verlangt werden kann.