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Verstärkter Schutz der Mehlschwalben: Positive Bilanz nach dem ersten Jahr

Seit Januar 2017 sind die Mehlschwalben und ihre Nester im Kanton Thurgau ganzjährig geschützt. Im ersten Jahr zeigte sich, dass vor allem bei Sanierungen und Renovationen Fragen auftauchen.

In der Vergangenheit galten sie als Glücksbringer und waren gern gesehene Gäste an Haus und Hof: die Mehlschwalben. Immer im Frühling, meist Mitte März, kehren sie aus ihrem Winterquartier in West- und Zentralafrika zurück und beginnen, ihre Nester zu bauen und zu brüten. Meist fallen sie auf, weil sie gerne in Kolonien brüten, am liebsten an Hausfassaden in Dörfern und Weilern oder nahe an Gewässern, an geschützten Stellen zwischen Dachuntersicht und Fassade.

Seit einiger Zeit sind die Mehlschwalben in der Schweiz jedoch selten geworden. In den letzten Jahrzehnten haben die Bestände derart abgenommen, dass die Art auf der roten Liste den Status «potenziell gefährdet» tragen muss. Im Kanton Thurgau ist die Mehlschwalbe inklusive ihrer Nester deshalb seit Januar 2017 ganzjährig geschützt. Dazu hat der Regierungsrat sie bei der Überarbeitung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung in Anhang II aufgenommen. Wörtlich ist es gemäss Paragraph 37 der genannten Verordnung untersagt, die im Anhang II aufgeführten Tierarten zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen.

Nach einem Jahr des verstärkten Schutzes der Mehlschwalben und ihrer Nester zieht das Amt für Raumentwicklung eine erste positive Bilanz. Die zuständige Abteilung «Natur und Landschaft» wurde in sechs Fällen einbezogen, in denen es um konkrete Schutzfragen ging. Diese tauchen meist bei der Sanierung oder Renovation von Hausfassaden auf, weil das Entfernen von Nestern der Mehlschwalben ganzjährig verboten ist. Sind Renovationsarbeiten an einem Gebäude mit Mehlschwalben-Nestern geplant, ist der Kontakt mit der Abteilung Natur und Landschaft zu suchen. Weil die Mehlschwalben nach ihrer Ankunft im Frühling brüten und ihre Jungen aufziehen, sind Bauarbeiten an Hausfassaden mit Mehlschwalbennestern nur von Mitte September bis Ende März möglich. Im Anschluss an die Renovation müssen künstliche Mehlschwalben-Nester als Ersatz montiert werden, da die Mehlschwalben jedes Jahr an einen einmal besetzten Brutstandort zurückkehren.

Vermehrt suchen die Mehlschwalben auch passende Nistmöglichkeiten an Neubauten, weil Viehställe in der Landwirtschaft aufgegeben werden oder alte, grobkörnige Hausfassaden renoviert werden. Brütet eine ganze Kolonie am Haus, kann dies zu Verschmutzungen an der Hausfassade führen - es sei denn, man bringt rechtzeitig Kotbretter im Abstand von ca. 60 bis 70 cm unterhalb der Nester an. Weitere Informationen finden Hausbesitzer und andere Interessierte im Merkblatt von SVS/BirdLife Schweiz: «Mehlschwalben fördern». (LINK)

Erste Anlaufstelle bei praktischen Fragen zum Schutz der Mehlschwalben sind die örtlichen Natur- und Vogelschutzvereine. Sie wissen, wo die Niststandorte der grossen Mehlschwalbenkolonien liegen und können beim Bezug der Kunstnester behilflich sein. Die Kosten für die Kunstnester und Kotbretter werden zum Schutz der Mehlschwalben von der Kantonalen Abteilung Natur und Landschaft übernommen (inkl. Montage).

Mehlschwalbe an einem Kunstnest beim Füttern der Jungen. Foto: CA Balzari, BirdLife Schweiz