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Taxpunktwert festgelegt

Der Regierungsrat hat den Taxpunktwert für die Abgeltung ambulanter Leistungen nach TARMED durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zwischen der Spital Thurgau AG und den durch die tarifsuisse AG vertretenen Versicherern auf 0.87 Franken festgelegt. Es handelt sich um eine provisorische Verlängerung des Taxpunktwerts. Dieser Entscheid hat Gültigkeit ab 1. Januar 2018. Der Taxpunktwert kann nur provisorisch festgelegt werden, da die Tarifpartner sich bisher nicht einigen konnten. Da seit dem 1. Januar 2018 jedoch ein vertragsloser Zustand herrscht und die Spital Thurgau AG die erbrachten Leistungen gegenüber den Versicherern der tarifsuisse AG seit dem Jahreswechsel nicht mehr abrechnen kann, hatte die Spital Thurgau AG um die Festsetzung eines provisorischen Tarifs ersucht.