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Regierungsrat stellt sich hinter Konzessionsentwurf für die SRG SSR

Da die bestehende Konzession für die SRG SSR per Ende dieses Jahres ausläuft, hat der Bund eine Übergangskonzession entworfen. Der Regierungsrat begrüsst diese grundsätzlich, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Über den Umfang des Angebots der SRG müsse aber diskutiert werden.

Die heutige Konzession für die SRG SSR galt ursprünglich bis Ende 2017. Der Bundesrat hat die Dauer jedoch um ein Jahr bis Ende 2018 verlängert. Nun wird eine Übergangskonzession nötig, die am 1. Januar 2019 in Kraft tritt und Gültigkeit hat, bis eine neue Konzession – auf der Grundlage eines neuen Gesetzes über elektronische Medien – geschaffen wird.

Wie der Regierungsrat an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt, hat die Versorgung der Bevölkerung mit fundierten Informationen im Rahmen eines umfassenden und flächendeckenden Service public im Bereich der elektronischen Medien eine besondere Bedeutung. Deshalb und weil gerade auch ländliche Gebiete der Schweiz vom Service public der SRG SSR profitieren, setzt er sich für dessen Weiterbestand ein. Er begrüsst ausserdem, dass der Programmauftrag in der neuen Übergangskonzession präziser formuliert werden soll und festgehalten wird, dass sich das Programm der SRG substanziell von demjenigen privater Anbieter unterscheiden muss.

Jedoch ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der Umfang der SRG-Angebote zur Diskussion gestellt werden muss. «Das hat die äusserst heftig geführte Diskussion über die Vorlage deutlich gemacht», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort an den Bund und bezieht sich damit auf den Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative. Da die vorliegende Vernehmlassungsvorlage nur provisorischen Charakter habe, könne dieser Mangel jedoch in Kauf genommen werden. «Bei der Diskussion um das neue Mediengesetz muss der Umfang des SRG-Angebotes jedoch zwingend zum Thema werden», so der Regierungsrat des Kantons Thurgau.

Vernehmlassungsantwort Konzession SRG SSR [pdf, 1.81 MB]