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Grundsätzlich einversanden mit Verordnungsanpassungen

Aufgrund der Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 werden die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen sowie die Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums angepasst. Der Regierungsrat ist mit den Verordnungsanpassungen grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement weist er unter anderem aber darauf hin, dass die Vergütung des Bundes für polizeiliche Begleitpersonen, eine Pauschale von 300 Franken pro Tag, die effektiv anfallenden Kosten bei weitem nicht decken und weist auf die Vereinbarung über interkantonale Polizeieinsätze hin, in der eine Entschädigung von 600 Franken vorgesehen ist. Er beantragt deshalb, diesen Vergütungssatz anzuwenden.