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Änderung Bundesgestz Erbrecht

Der Regierungsrat ist mit der Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht) grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schlägt er allerdings einige Konkretisierungen vor, damit für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Gerichte mehr Klarheit besteht. Das Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der Europäischen Erbrechtsverordnung zwecks Verhinderung sich widersprechender Entscheidungen in internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Daneben soll auch allfälligen Änderungs-, Ergänzungs- oder Klarstellungsbedürfnissen Rechnung getragen werden, die sich seit Inkrafttreten der Bestimmungen vor 29 Jahren in der Praxis oder aus der Literatur ergeben haben.