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Provisorische Festlegung Basispreis Leistungen Klinik Aadorf

Der Regierungsrat hat den Basispreis zur Abgeltung stationärer Leistungen zwischen der Klinik Aadorf und verschiedenen Versicherern provisorisch festgelegt. Die provisorische Festlegung wurde nötig, weil sich die Vertragsverhandlungen der Klinik Aadorf mit der tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK AG sowie der CSS Kranken-Versicherung AG, der Intras Krankenversicherung AG, der Arcosana AG und der Sanagate AG verzögern. Die Verzögerung gründet im neuen nationalen Tarifstrukturvertrag, der für die Vergütung der Leistungen in der stationären Psychiatrie festgelegt wurde.