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Erweiterung des Kantonalgefängnisses wird geprüft

Der Regierungsrat lässt eine Machbarkeitsstudie über eine Erweiterung des Kantonalgefängnisses in Frauenfeld auf rund 100 Haftplätze erarbeiten. Die heutige Aufteilung der Haftplätze in vier Institutionen an drei Standorten ist nicht mehr zeitgemäss und betriebswirtschaftlich ungünstig. Die Ergebnisse der Studie sollen bis Ende 2018 vorliegen.

In den Richtlinien des Regierungsrates für die Legislaturperiode 2016 – 2020 ist festgehalten, dass die Gefängnisstrukturen im Kanton Thurgau überprüft werden sollen. Im Auftrag des Departementes für Justiz und Sicherheit hat der Justizvollzugsexperte Dr. iur. Benjamin F. Brägger deshalb eine Organisationsanalyse (Audit) vorgenommen und der Regierung einen Bericht vorgelegt.

Das Kantonalgefängnis in Frauenfeld mit insgesamt 56 Haftplätzen wurde 1992 erstellt und im Jahr 2006 erweitert. Daneben betreibt die Abteilung Gefängnisse die drei Regionalen Untersuchungsgefängnisse in Frauenfeld (sechs Haftplätze), Kreuzlingen (elf Haftplätze) und in Bischofszell (sechs Haftplätze). Diese drei Institutionen müssen aus heutiger Sicht als zu klein bezeichnet werden, um betriebswirtschaftlich sinnvoll betrieben zu werden. Zudem ist die aktuelle Aufteilung der 79 Haftplätze in vier Institutionen an drei Standorten weder zeitgemäss noch entspricht sie den heutigen Standards des Freiheitsentzugs. Basierend auf dem Audit-Bericht hat der Regierungsrat daher beschlossen, dass eine Machbarkeitsstudie über die Erweiterung des Kantonalgefängnisses in Frauenfeld erarbeitet wird. Eine überdepartementale Planungskommission soll prüfen, wie und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Erweiterung möglich ist. Dabei soll auch der Bürotrakt des Amts für Justizvollzug und der Generalstaatsanwaltschaft einbezogen werden. In der Studie sind überdies Kostenschätzungen vorzunehmen. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2018 vorliegen, danach entscheidet der Regierungsrat über das weitere Vorgehen.

Der Betrieb der beiden Regionalen Untersuchungsgefängnisse in Frauenfeld und Bischofszell soll so bald wie möglich aufgegeben werden. In Kreuzlingen hingegen soll die Anlage wegen ihrer Grösse sowie der Nähe zum Grenzübergang und zum Bundesasylzentrum bis zur Konkretisierung der weiteren kantonalen Gefängnisplanung weiterbetrieben werden. Für die sicherheitstechnische Ertüchtigung ist allerdings ein Kredit von 250 000 Franken notwendig. Da dieser nicht im ordentlichen Budget vorgesehen ist, ist ein Nachtragskredit für das Hochbauamt erforderlich.